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Was ist unter „Kindeswohl“ zu verstehen?

Kein Gesetz sagt aus, was genau darunter zu verstehen ist. Das macht das Kindeswohl zu einem unbestimmten Rechtsbegriff, der sich einer allgemeinen Definition entzieht und daher der Interpretation im Einzelfall bedarf.

Versuch einer Definition:

Ein am Wohl des Kindes ausgerichtetes Handeln ist dasjenige, welches die an den Grundrechten und Grundbedürfnissen von Kindern orientierte, für das Kind jeweils günstigste Handlungsalternative wählt (J. Maywald, 2012).

Rolle und Aufgabe der Kindertageseinrichtung bei der Erfüllung des Schutzauftrags

Pädagogische Fachkräfte müssen in der Lage sein, gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung zu erkennen, also präventiv Gefährdungen wahrzunehmen, um rechtzeitig Hilfen einleiten zu können. Im Falle einer Kindeswohlgefährdung ist es unerlässlich, planvoll und abgestimmt vorzugehen. Viele Einrichtungen arbeiten deshalb nach einem Kinderschutzleitfaden und setzen spezielle Instrumente zur Risikoeinschätzung ein. Es ist verpflichtend, bei der Risikoeinschätzung neben einer insoweit erfahrene Fachkraft auch die Eltern bzw. Sorgeberechtigten und das Kind mit einzubeziehen, vorausgesetzt, hierdurch wird der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt. Unter Umständen kommen weitere Berufsgruppen mit unterschiedlichen Zielsetzungen dazu.

Präventive Maßnahmen

Neben der notwendigen Hilfe im Einzelfall gibt es zahlreiche präventive Möglichkeiten, den respektvollen Umgang zwischen Kindern und Erwachsenen zu fördern und Eltern bei der gewaltfreien Erziehung zu unterstützen. Vorbeugender Kinderschutz ist die beste Maßnahme, Gewalt gegen Kinder immer weiter zu reduzieren. Er kommt dadurch zum Ausdruck, dass

  • sich die konzeptionelle Arbeit an den Rechten und Grundbedürfnissen des Kindes orientiert,
  • die Stärkung der Persönlichkeit zum festen Bestandteil des Kindes zum Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag zählt und
  • diese Stärkung gemeinsames Ziel der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit den Eltern ist.