Das Kinderschutzkonzept als Leitungsaufgabe

Seit dem Jahr 2000 haben Kinder in Deutschland ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Aus diesem Recht folgt auch der Schutzauftrag an pädagogische Fachkräfte in Kitas. Die Leitung muss sicherstellen, dass Kinderschutz ein eigenes Konzept in der Einrichtung hat oder bekommt.

Das Kinderschutzkonzept als Leitungsaufgabe
© Yvonne Bogdanski - AdobeStock

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