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kindergarten heute Leitungsheft - Themenpaket. Verletzendes Verhalten von Fachkräften gegenüber Kindern

Verletzendes Verhalten von Fachkräften gegenüber Kindern

Inhalt
Erscheinungstermin PDF: 2023
Bestellnummer PDF: D101042

Nicht nur das System Kita, sondern auch viele Fachkräfte stehen – wörtlich oder bildlich gesprochen – vor dem Kollaps. Das hat Auswirkungen auf die Qualität der Betreuung. Aber darf es eine Begründung für verletzendes Verhalten von Fachkräften gegenüber Kindern sein? Auf keinen Fall! In diesem Themenpaket werden Studien dazu vorgestellt, Interventionsstrategien beleuchtet und Erfahrungen mit der Sensibilisierung eines ganzen Kita-Teams geteilt.

Über dieses Paket

Fachforum

Autorinnen und Autoren

  • Boll, Astrid

    Astrid Boll

    Erzieherin, Sozialpäda­gogin und Professorin für „Kindheitspädagogik“ an der EUFH in Köln. Einer ihrer Forschungsschwer­punkte sind Fachkraft­Kind­Interaktionen.

  • Wirbel, Laura

    Laura Wirbel

    Erzieherin, Sozial­pädagogin/Sozialarbeite­rin (B. A), Sozialwissen­schaftlerin (M. A), und als Gesamtleitung der kommunalen Kitas im saar ländischen Tholey und als Insoweit erfah­rene Fachkraft tätig

  • Gellenberg-Kreisor, Marina

    Marina Gellenberg-Kreisor

    Sozialpädagogin, B. A. Bildungs­ und Sozial­management, Gesund­heits­ und Kinderkran­kenpflegerin. Sie arbeitet als stellvertretende Kita­Leitung in Malborn im Hunsrück.

  • Remsperger-Kehm, Regina

    Regina Remsperger-Kehm

    Dr. Regina Remsperger-Kehm ist Sozialpädagogin und Erziehungswissenschaftlerin. Sie lehrt und forscht als Professorin für frühkindliche Bildung an der Hochschule Fulda. Arbeits- und Forschungsschwerpunkte: Fachkraft-Kind-Interaktionen, Begleitung der Bildungsprozesse von Kindern, Kinderrechte, Kinderschutz, Gesundheitsförderung, Qualitätsentwicklung in der frühen Bildung.

Kinderschutz in der KIta

Kinderschutz in der Kita

Gemäß nationaler wie internationaler Gesetzgebung haben Kinder ein Recht auf Schutz vor Gefahren für ihr Wohl. Für Kindertageseinrichtungen ist der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung im Bundeskinderschutzgesetz und in SGB VIII § 8a festgeschrieben.