Datenschutz: Was darf wem erzählt werden?Was unsere Rechtsexpertin rät

Stellen Sie sich vor, Eltern vertrauen Ihnen wichtige Informationen an und bitten Sie, diese für sich zu behalten. Dürfen Sie sie trotzdem an die Kita-Leitung oder das Jugendamt weitergeben? Unter welchen Voraussetzungen ist es zulässig, sich mit Grundschule, Mediziner*innen oder Therapeut*innen über Kinder in der Kita auszutauschen?

Datenschutz: Was darf wem erzählt werden?
© izumikobayashi - AdobeStock

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