Papst Franziskus und sein freimütiger Umgang mit dem Kirchenrecht: Freiheit für das Volk – Strenge für den Klerus In jüngerer Zeit hat der Papst mehrfach Entscheidungen getroffen und sich – teilweise spontan – mit Äußerungen zu Wort gemeldet, die jeweils kirchenrechtlich relevant sind. Wie ist das Verhältnis von Franziskus zum Kirchenrecht zu bewerten und was folgt daraus für dieses Pontifikat? Wie ernst nimmt der Papst die Prinzipien von Synodalität und Kollegialität wirklich? Von Thomas Schüller Draußen gefeiert als volksnaher Held, innerhalb der katholischen Kirche ein harter Herrscher: Wie ernst nimmt Franziskus die Prinzipien der Synodalität und Kollegialität?© KNA-Bild Herder Korrespondenz 8/2016 S. 22-25, Essays / 0 Kommentare Diesen Artikel jetzt lesen! Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte + 2 Hefte digital 0,00 € danach 95,90 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 7,35 € Versand (D) Im Kombi-Abo Im Digital-Abo Kombi-Abo bestellen Sie sind Print-Abonnent? Digital-Upgrade (nur 0,00 € zusätzlich) Sie haben ein Digital- oder Kombi-Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor/-in Thomas Schüller Thomas Schüller (geb. 1961), Dr. theol., Lic.iur.can., ist seit 2009 Professor für Kirchenrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität, Münster und Direktor des Instituts für Kanonisches Recht. Von 1993 bis 2009 war er Leiter der Stabsstelle Kirchliches Recht im Bischöflichen Ordinariat Limburg. Auch interessant Plus Heft 3/2021 S. 9-10 Synodaler Weg: Besser gehört werden Von Stefan Orth Plus Heft 3/2021 S. 7 Nicht unter Wert verkaufen Von Stefan Orth Plus Heft 5/2020 S. 16-19 Interview mit der SPD-Politikerin Barbara Hendricks: „Ich leide nicht an meiner Kirche“ Von Volker Resing
Thomas Schüller Thomas Schüller (geb. 1961), Dr. theol., Lic.iur.can., ist seit 2009 Professor für Kirchenrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität, Münster und Direktor des Instituts für Kanonisches Recht. Von 1993 bis 2009 war er Leiter der Stabsstelle Kirchliches Recht im Bischöflichen Ordinariat Limburg.
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