Zur Situation der Minderheiten in PakistanEin Kampf zwischen Reformern und Hardlinern

Der Fall der in Pakistan wegen Blasphemie zum Tode verurteilten Christin Asia Bibi hat weltweit mediale Aufmerksamkeit erhalten. An ihrem Schicksal zeigen sich exemplarisch die Entwicklung des Landes und die Situation vor allem der Minderheiten. Ein Hintergrundbericht.

Der Fall Asia Bibi, die Blasphemiegesetze und die prekäre Lage der Minderheiten in Pakistan sind ein Lehrstück für Ursachen und Folgen der politischen Überforderung und Instrumentalisierung von Religion. Es zeigt, wie das unteilbare und universale Menschenrecht auf Religionsfreiheit zwischen den Mühlsteinen internationaler Politik, gesellschaftlicher Spaltung, sozialer Ungleichheit und dem populistischen Spiel mit religiösen Gefühlen für innenpolitische Machtkämpfe zerrieben wird. Mit der Kategorie der religiösen Verfolgung allein lassen sich die Verletzungen dieses Menschenrechts nicht verstehen und den Opfern helfen.

Gegenwärtig sitzen in Pakistan nach Angaben der Vereinten Nationen rund 40 Personen wegen angeblicher Blasphemie in der Todeszelle oder verbüßen eine lebenslange Haftstrafe. Ihre Fälle gleichen dem der christlichen Landarbeiterin Asia Bibi – es ist immer ein ähnliches Muster. Asia Bibis Fall begann am 14. Juni 2009 auf einem Feld im Dorf Ittanwali in der Provinz Punjab. Dort leben rund 90 Prozent aller pakistanischen Christen. Sie pflückte mit muslimischen Tagelöhnerinnen Beeren für den Feldbesitzer. Die Frauen gerieten in Streit. Dabei soll Asia Bibi den Namen des Propheten Mohammed beleidigt haben. Fünf Tage später stellte der örtliche Imam bei der Polizei eine Anzeige wegen Blasphemie. 2010 wurde Asia Bibi nach Paragraph 295-C, einem der sogenannten Blasphemie-Paragraphen des pakistanischen Strafgesetzbuches, als erste Frau des Landes zum Tod verurteilt.

Zwei Politiker, die sich für sie einsetzten, wurden 2011 erschossen. Erst in dritter Instanz hob der Oberste Gerichtshof am 31. Oktober 2018 das Todesurteil auf. Um die politische Brisanz zu verstehen, die dieser Fall in Pakistan und weltweit entwickeln konnte, ist ein Blick in die Geschichte des Landes unumgänglich.

Die aktuelle Verfassung garantiert Freiheit der Religionsausübung

1947 zerfiel das koloniale Britisch-Indien. Neben Indien wurde der Staat Pakistan gegründet. Dort fanden größtenteils die Muslime des untergegangenen Kolonialreiches eine Heimat, die von vielfältigen ethnischen, kulturellen, religiösen, konfessionellen, sozialen und sprachlichen Trennlinien durchzogen war. Etwa sechs Millionen Muslime migrierten damals nach Pakistan. So wurde der Islam von Anfang an in die Rolle gedrängt, nationale Identität zu stiften. Die Deutungshoheit über den „richtigen“ Islam entschied schon immer über die politische Legitimation der jeweils Herrschenden. Der Machtkampf zwischen liberalen, zum Teil eher säkularen, und fundamentalistischen, konservativ-traditionalistischen Anhängern des Islams gehörte von Anfang an zur politischen DNA Pakistans.

Gegenwärtig ist Pakistan eine föderale islamische Republik mit einem parlamentarischen System. Der Islam ist Staatsreligion. Die aktuell gültige Verfassung aus dem Jahr 1973 garantiert aber Grundrechte wie die „Freiheit der Religionsausübung und des Unterhalts von religiösen Einrichtungen nach Maßgabe des Rechtes, der öffentlichen Ordnung und der Moral“ für jedermann, also Angehörige aller Religionen. Weitere Verfassungsartikel schützen Minderheiten ausdrücklich vor Diskriminierung. So gehörten in Pakistan von Anfang an der Umgang mit den innerislamischen ideologischen und politischen Auseinandersetzungen, der Kampf um eigene politische Repräsentation und die tatsächliche Inanspruchnahme der Grundrechte zu den Herausforderungen für Christen und andere Minderheiten. Dennoch lebten sie in den ersten Jahrzehnten nach der Staatsgründung in relativer Ruhe. Regelrechte lokale Verfolgungen, Anschläge auf Kirchen, kirchliche Einrichtungen oder eigene Wohnviertel kannten sie kaum.

Der Beginn des ersten Afghanistankrieges 1979, die Militärdiktatur von Mohammed Zia ul-Haq zwischen 1977 und 1989 sowie die Ausrufung des weltweiten „Krieges gegen den Terror“ nach den Anschlägen auf das World Trade Center in New York am 9. September 2001 veränderten aber alles. Die damalige Sowjetunion kämpfte bis 1989 im Nachbarland Afghanistan gemeinsam mit der kommunistischen Regierung gegen extremistische islamistische Gruppen, den sogenannten Mudschaheddin und Taliban. Zur Zeit des Kalten Krieges unterstützten die USA sowie andere westliche und arabische Länder diese Gruppen. Nach 2001 tobte der „Krieg gegen den Terror“ stellvertretend auch auf pakistanischem Gebiet – nun kämpften die Gotteskrieger gegen die USA und deren westliche Verbündete. Von den wechselnden Bündnissen profitierten die islamistischen Fanatiker. Sie organisierten sich immer besser, festigten ihre Ideologie und steigerten ihre Attraktivität. Der extremistische politische Islamismus wurde in Pakistan zu einem zusehends stärkeren innenpolitischen Machtfaktor.

Diese Entwicklung vergiftete das gesellschaftliche Klima in Pakistan drastisch. Christen und andere Minderheiten spürten es zuerst. Der Afghanistankrieg und der „Krieg gegen den Terror“ entsicherten seit Anfang der Achtzigerjahre die kulturellen und religiösen Vorbehalte, die eine eigene, zuvor nicht bekannte Wucht entwickelten. Christen und andere Minderheiten standen als vermeintliche „Agenten des Auslands und Westens“ – wie eines der neu in Umlauf kommenden Ressentiments lautet – zusehends unter einer Art politischem Generalverdacht der nationalen Unzuverlässigkeit und Nichtzugehörigkeit. Gleichzeitig verschärfte sich das Ringen um die kulturelle Hegemonie zwischen liberalen Muslimen, die an interreligiöser und multiethnischer Harmonie im Vielvölkerstaat Pakistan interessiert sind und eine Nähe zu eher säkularen gesellschaftlichen Kräften haben, und islamistischen Fundamentalisten. Es wurde nun auch für Liberale gefährlich, sich für Minderheiten stark zu machen.

Erst in dieser neuen politischen Großwetterlage entfaltete das sogenannte Blasphemiegesetz in Pakistan seine verhängsnisvolle Wirkung. Das Militärregime Zia ul-Haq entdeckte es für seine eigenen Zwecke. Das 1860 während der britischen Kolonialzeit verfasste Gesetz diente offiziell der Befriedung und Vorbeugung religiöser Konflikte auf dem indischen Subkontinent, wenngleich es die Kolonialherren als religionspolitisches Instrument schon virtuos zum eigenen Vorteil nutzten. Mit der Staatsgründung Pakistans 1947 wurde es ins Strafgesetzbuch des Landes übernommen. Unter den Paragraphen 295 bis 298 sieht es seither für diejenigen, die mit Vorsatz die religiösen Gefühle pakistanischer Bürger ungeachtet ihrer religiösen Zugehörigkeit – also auch von Nicht-Muslimen – verletzen, eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren und beziehungsweise oder Geldstrafe vor.

Das Militärregime fügte dem Blasphemiegesetz schärfere Strafen hinzu

Das Militärregime Zia ul-Haq fügte im Jahr 1986 neue, schärfere Paragraphen mit wesentlich höheren Strafen als bisher hinzu. Es wollte sich die Unterstützung der erstarkenden Islamisten sichern und gleichzeitig politische Gegner einschüchtern. Die Paragraphen 295 B und 295 C definierten neue Straftatbestände wie die Schändung des Korans oder des Namens des Propheten Mohammed unter Androhung lebenslanger Haft oder der Todesstrafe. Weitere neue Paragraphen richteten sich ausdrücklich gegen schiitische Muslime und die Minderheit der Ahmadiyya. Die im 19. Jahrhundert im damaligen Britisch-Indien gegründete Religionsgemeinschaft versteht sich als islamische Reformbewegung, wird vom Mehrheitsislam aber nicht anerkannt. Die entsprechenden neuen Paragraphen waren so vage formuliert, dass sie regelrecht zum Missbrauch einluden. Sie blieben auch nach dem Ende des Militärregimes Zia ul-Haqs 1988 in Kraft. Die Folgen: Waren bis 1986 nur wenige Fälle von vermeintlicher Blasphemie vor Gericht anhängig, explodierte danach ihre Zahl. Verschiedene Quellen sprechen von bis zu 4000 entsprechenden Anzeigen in den vergangenen rund 30 Jahren. Die Kommission „Justitia et Pax“ der katholischen Bischofskonferenz in Pakistan hat alle diese Fälle dokumentiert. Danach verhandelten die Gerichte 1522 Strafrechtssachen zwischen 1987 und 2016 wegen angeblicher Blasphemie gegen 764 Muslime, 501 Ahmadis, 218 Christen und 28 Hindu.

Von den Verhandlungen sind die Angehörigen von Minderheiten überdurchschnittlich betroffen, da nur rund 3,6 Prozent der etwa 208 Millionen Einwohner Pakistans Christen, Ahmadis, Hindus, Sikhs oder Angehörige anderer Minderheiten sind. Etwa 85 bis 90 Prozent der Bevölkerung bekennen sich zum sunnitischen Islam, rund zehn bis 15 Prozent sind schiitische Muslime. Wie viele Menschen in Pakistan seit 1987 außergerichtlichen Tötungen zum Opfer fielen, nachdem gegen sie in ihren Dörfern oder Stadtvierteln der Vorwurf der Blasphemie laut wurde, lässt sich statistisch schwer erfassen. Hier sprechen unterschiedliche Quellen von 60 bis 120 Getöteten seit 1987.

Katholische Kirche fördert Dialog von Christen und Muslimen

Christen und unter ihnen die etwas mehr als eine Million Katholiken in Pakistan leiden aber nicht allein unter den Blasphemiegesetzen. Rund 1800 meist christliche junge Frauen sind zwischen 2000 und 2012 – so die zuletzt veröffentlichten Zahlen der Kommission „Justitia et Pax“ – verschleppt worden, mussten konvertieren und danach heiraten, obwohl dies eigentlich gesetzlich verboten ist. Anschläge auf Kirchen, christliche Wohnviertel oder Einrichtungen häufen sich seit Mitte der Achtzigerjahre: Rund 50 Anschläge wurden mittlerweile gezählt.

Dagegen setzt die katholische Kirche in Pakistan seit Jahrzehnten eine Strategie der gesellschaftlichen Kooperation. Sie engagiert sich mit Schwerpunkt in der Sozial-, Gesundheits- und Schularbeit. Ihre Einrichtungen stehen Angehörigen aller Religionen offen. Durch die alltägliche Begegnung von Christen und Muslimen soll das wechselseitige Verständnis wachsen. Vor allem das katholische Bildungswesen genießt hohe Anerkennung im Land. Allerdings beklagen katholische Lehrer, dass das staatliche Lehrmaterial immer noch diskriminierende Inhalte über Christen und andere Minderheiten enthält. Sie versuchen, diese Inhalte so weit wie möglich zu entschärfen. Damit die Kirche in Pakistan diese Strategie fortsetzen kann, unterstützte Missio 2017 rund 20 solcher Projekte seiner Partner.

Ein zweiter Schwerpunkt der katholischen Kirche in Pakistan liegt auf dem interreligiösen Dialog, um mit den liberalen Kräften des Landes im Gespräch bleiben zu können und sich gemeinsam für Verbesserungen einzusetzen. Beispielhaft dafür ist das Friedenszentrum in Lahore unter Leitung des Dominikaners James Channan. Er kooperiert mit Maulana Abdul Khbir Azad, Großimam der Badshahi Moschee in Lahore und Vorsitzender einer Gemeinschaft von Religionsgelehrten des Islams (Ulama). Wenn Christen angegriffen werden, organisieren sie gemeinsam öffentliche Proteste – auch das ist Alltag in Pakistan.

Die Abschaffung der Blasphemiegesetze allerdings bleibt unrealistisch, zumindest für einen absehbaren Zeitraum. Parlamentarische Initiativen gegen den Missbrauch der Blasphemiegesetze, wie sie gelegentlich auch von christlich-muslimischen Gruppen forciert werden, stocken. Zu sehr sind mittlerweile die „schwarzen Gesetze“, wie sie im Volksmund heißen, das Symbol kultureller und politischer Macht im pakistanischen Gründungskonflikt zwischen Konservativen und Liberalen geworden. Zu sehr verkörpern sie den Kampf gegen den als imperialistische Bedrohung denunzierten „Westen“, der sich der islamischen Welt überlegen fühle. Mit diesen Erzählungen lassen sich religiöse Gefühle manipulieren und Proteste organisieren, die den Staat und seine Organe in ihrer Ohnmacht bloßstellen. Wer so aus politischem Kalkül auch dank der Blasphemiegesetze Herr über die Straßen und den Mob geworden ist, kann einträglich Wählerstimmen kaufen und verkaufen.

Nicht zuletzt werden die Blasphemiegesetze im Alltag missbraucht. Mit dem Vorwurf der Blasphemie oder der Androhung ihres Vorwurfes lassen sich bei privaten und beruflichen Streitereien offene Rechnungen begleichen. Im Geschäftsleben kann man damit unliebsame Konkurrenten ausschalten. Schließlich werden mit Hilfe der Blasphemiegesetze religiöse und ethnische Minderheiten stigmatisiert oder sozial benachteiligte Gruppen weiter ausgebeutet und soziale Ungerechtigkeit zementiert.

Zurück zum Fall Asia Bibi: Hier zeigen sich exemplarisch die politische Großwetterlage Pakistans der vergangenen dreißig Jahre und der ideologische Kampf zwischen islamischen Reformern und Hardlinern. Die am 31. Oktober 2018 veröffentlichte 56-seitige Entscheidung des Obersten Gerichtshofes, mit der das Todesurteil für Asia Bibi aufgehoben wurde, liest sich auch wie ein Duell beider Gruppen – verkörpert in Saif ul-Malook, Anwalt von Asia Bibi, und Ghulam Mustafa Chaudhry, Anwalt des Imams, der die Christin angezeigt hatte. Beide standen sich schon beim Prozess gegen den Islamisten Malik Mumtaz Hussain Qadri gegenüber, der 2011 den Gouverneur der Provinz Punjab, Salman Taseer, ermordet hatte.

Anwaltsverein bietet honorarfreie Übernahme von Blasphemiefällen

Saif ul-Malook ist Muslim, aber seit Jahrzehnten spezialisiert auf Fälle, in denen er Angehörige von Minderheiten verteidigt. Ghulam Mustafa Chaudhry aus Lahore ist nach einem „Reuters“-Bericht Vorsitzender eines religiös-konservativen Anwaltsvereins. Der Verein bietet die honorarfreie Übernahme von angeblichen Blasphemiefällen an. Chaudhry sagte gegenüber der Nachrichtenagentur, dass in seinem Verein rund 700 Mitglieder organisiert seien und er persönlich schon über 50 entsprechende Strafrechtsprozesse geführt habe. Nach Recherchen von „Reuters“ verdreifachten sich innerhalb von 15 Jahren die aktenkundigen Blasphemiefälle in der Provinz Punjab, nachdem der Verein 2001 gegründet wurde. „Reuters“ zitiert anonym einen Polizisten zur Vorgehensweise der Gruppe: „Wenn die Mitglieder des Anwaltsvereins von einem Verdacht der Blasphemie hören, besuchen sie diejenigen, die diesen Verdacht äußern und bieten ihnen kostenlose Unterstützung an. Manchmal kommen sie auch mit diesen Personen direkt auf die Polizeistation und ermuntern sie dort, Anzeige zu erstatten.“

Genau dieses Vorgehen demaskiert Saif ul-Malook laut den Prozessakten. Danach geriet Asia Bibi am 14. Juni 2009 mit den muslimischen Frauen in Streit. Die beiden Zeuginnen, die Asia Bibi vorwarfen, den Propheten Mohammed beleidigt zu haben, nahmen zu der fraglichen Zeit Koranunterricht bei der Frau des örtlichen Imams. Sie erzählten dieser Frau von dem Streit. Erst fünf Tage später, am 19. Juni 2009, erschien der Imam auf der Polizeidienststelle, um Anzeige wegen Blasphemie zu erstatten. Zwischenzeitlich versucht er laut Prozessakten, von Asia Bibi in einer öffentlichen Dorfversammlung und einer bedrohlichen Atmosphäre ein „Geständnis“ abzupressen und „ermittelt“ eigenständig bei späteren Zeugen und Zeuginnen. In der Anhörung vor dem Obersten Gerichtshof arbeitete Saif ul-Malook Widersprüche aus den unterschiedlichen Vernehmungsprotokollen der Zeuginnen, des Imams und weiterer Zeugen vor der Polizei und den Gerichten heraus und wies gravierende Verfahrensfehler nach. Diese widersprüchlichen, halbwahren oder vom Hörensagen stammenden Aussagen veranlassten schließlich den Obersten Gerichtshof maßgeblich, das Todesurteil gegen Asia Bibi nach dem Grundsatz „im Zweifel für die Angeklagte“ aufzuheben. Die bloße Konstruktion des Vorwurfs der Blasphemie liegt nahe.

Außergewöhnlich an der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes ist ein Zweites. Der Richter Asif Saeed Khan Kohsa fügte eine persönliche Stellungnahme hinzu. Darin zitierte er Suren aus dem Koran, wonach derjenige Gott folgt, der sich nicht vom „Hass eines Volkes“ und „persönlichen Vorurteilen“ von der Gerechtigkeit und Wahrheit abbringen lässt. Der Richter stellte zudem fest, dass die beiden muslimischen Zeuginnen während ihres Streites mit Asia Bibi zuerst deren religiöse Gefühle als Christin beleidigt haben müssen – dies war für den Richter nicht weniger blasphemisch als das Verhalten, das sie der Christin vorwerfen. Weiter zitierte er verschiedene Quellen, die belegen sollen, dass der Prophet Mohammed Christen respektiert und ihre schlechte Behandlung als Verstoß gegen Gottes Gebote dargestellt hat. Ausdrücklich betonte Kohsaunter Berufung auf den Koran und islamische Rechtsschriften auch für Christen das Recht auf Religionsfreiheit, das Recht auf Eigentum, freie Arbeitsplatzwahl und das Recht auf die Unversehrtheit ihrer Person.

Die Entscheidung des Gerichtes ist ein Appell für ein anderes Pakistan

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes für Pakistan liest sich wie ein einziger Appell für ein anderes Pakistan, für einen moderaten Islam, für einen richtigen Rechtsstaat, der seinen Namen verdient, die Anerkennung der Minderheiten als gleichwertige Bürgerinnen und Bürger und nicht zuletzt gegen den Missbrauch der Blasphemiegesetze. Kein Wunder, dass der Fall Asia Bibi so symbolkräftig geworden ist und die Gegner eines liberalen Pakistans so wütend gemacht und auf die Straße gebracht hat. Sie fürchten um den Verlust ihrer Macht.

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