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S. 612-613
Der Bundestag hat am 6. November 2015 die gewerbsmäßige und wiederholte Beihilfe zum Suizid unter Strafe gestellt. Offen bleibt dabei die Frage, ob es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben gibt. Es ist darum verwunderlich, dass Kirchenvertreter das Gesetz uneingeschränkt begrüßen.
Von Benjamin Leven