Unschuldsvermutung muss auch für Priester gelten

Missbrauchsvorwürfe gegen Geistliche werden inzwischen sehr schnell bekannt gemacht. Oft dauert es nur Tage, bis das Bistum mit dem genauen Vorwurf und dem Klarnamen des Verdächtigen an die Öffentlichkeit geht. Der Würzburger Kirchenrechtler Heribert Hallermann sieht darin eine „falsch verstandene Transparenz“.

Statt auf die Unschuldsvermutung zu setzen, würden die Bistümer beschuldigte Priester schnell von allen Ämtern beurlauben, oft nur mündlich und ohne Zeugen. „Nicht selten wird ihnen die Beiziehung eines kirchenrechtlichen Anwalts verweigert“, schreibt Hallermann auf dem Onlineportal katholisch.de. „Rechtssicherheit und Vertrauensschutz sehen anders aus.“ Selbst wenn die Untersuchung ergebnislos verläuft und sich die Anschuldigungen nicht belegen lassen, können Priester meist nicht direkt in ihren Arbeitsalltag zurückkehren. Ihr Ruf ist dauerhaft beschädigt – „vor allem dann, wenn die Presse zu Beginn des Verfahrens ohne Not vom Bistum selbst und zu Lasten des Beschuldigten auf den Plan gerufen wurde“. Verbote, Gottesdienste zu feiern, würden „in der Regel bereits vor der Prüfung der Anschuldigungen verhängt“ und dauerten oft „auch Jahre nach Beendigung des Strafprozesses an“.

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