Endumisweni Church MissionWenn Religionsfreiheit unfrei macht

Erneut ist eine der sogenannten unabhängigen afrikanischen Freikirchen wegen religiösen Wahns und finanzieller Ausbeutung von Anhängern in Verruf geraten: diesmal die „Endumisweni Church Mission“ in der Ostkap-Provinz. Die südafrikanischen Justizbehörden haben in der Hafenstadt East London Ermittlungen gegen die Anführerin der Kultgemeinschaft, eine bekannte Gospelsängerin, aufgenommen.

Ein Vorwurf lautet, dass Kult-Leiterinnen Gläubige zur „Austreibung von Dämonen“ geschlagen haben. Ein Video zeigt, wie ein angeblich von Dämonen besessenes Mädchen ausgepeitscht wird, während seine Großmutter erklärt, dass sie ihre epileptische Enkelin zur „Heilung“ in die Kirche gebracht habe. Ein weiteres Video zeigt, wie eine in einer Kirche am Boden liegende Frau in der Bibel liest. Etliche Gemeindemitglieder berichteten, dass die Kirchenführer Jugendliche zwangsverheiratet und Gläubige um Geld betrogen hätten.

Aus dem südafrikanischen Frauenministerium heißt es, man sei „schockiert und angewidert“. Der Regierungssprecher Shalen Gajadhar erklärte, erneut erlebe man, wie Religionsführer ihre Macht über die Anhänger missbrauchen. „Diese Videos und Zeugenaussagen offenbaren eine kultähnliche Kirche, deren Gemeinde dazu gebracht wird, ihre Menschenrechte aufzugeben.“

Die unabhängigen afrikanischen Kirchen melden seit vielen Jahren ein starkes Aufblühen. Vor allem Heilungsversprechen – zum Beispiel die grassierende Aids-Erkrankung therapieren zu können – sorgen für großen Zulauf, wobei die Scharlatanerie anscheinend keine Grenzen kennt. Einer nach wie vor sehr magisch empfindenden, an die Zauberkräfte von Medizinmännern und Medizinfrauen glaubenden Bevölkerung wird Gesundung unter Verwendung abstrusester Mittel versprochen. Die südafrikanische Regierungsbehörde für Religions-, Sprach- und Kulturgruppen hatte dem Parlament empfohlen, den Religionssektor gesetzlich besser zu regulieren, um die Auswüchse an Aberglauben einzudämmen. Die Abgeordnetenkammer hat das bisher jedoch als Eingriff in die Religionsfreiheit abgelehnt.

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