Können wiederverheiratete Geschiedene zum Kommunionsempfang zugelassen werden?: Nicht immer schwere Sünde Bei der Außerordentlichen Bischofssynode im Herbst 2014 hat eine Mehrheit der Bischöfe dafür plädiert, wiederverheirateten Geschiedenen unter genau umrissenen Bedingungen den Zugang zu den Sakramenten zu eröffnen. Dagegen stand die Argumentation, dass diese Wiederverheirateten offenkundigen in „schwerer Sünde“ verharren und deshalb nicht zugelassen werden können. Wie weit trägt diese Argumentation aber wirklich? Von Peter Neuner Herder Korrespondenz 6/2015 S. 299-302, Essays / 1 Kommentar Diesen Artikel jetzt lesen! Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte + 2 Hefte digital 0,00 € danach 95,90 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 7,35 € Versand (D) Im Kombi-Abo Im Digital-Abo Kombi-Abo bestellen Sie sind Print-Abonnent? Digital-Upgrade (nur 0,00 € zusätzlich) Sie haben ein Digital- oder Kombi-Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor Prof. Peter Neuner Peter Neuner (geb. 1941) war von 1985 bis 2006 Professor für Dogmatik an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität München. Ab dem Jahr 2000 kam der Bereich Ökumenische Theologie hinzu. Zahlreiche Veröffentlichungen, vor allem zu ekklesiologischen und ökumenischen Themen. Auch interessant Plus Heft 3/2021 S. 9-10 Synodaler Weg: Besser gehört werden Von Stefan Orth Plus Heft 3/2021 S. 7 Nicht unter Wert verkaufen Von Stefan Orth Plus Heft 5/2020 S. 16-19 Interview mit der SPD-Politikerin Barbara Hendricks: „Ich leide nicht an meiner Kirche“ Von Volker Resing
Prof. Peter Neuner Peter Neuner (geb. 1941) war von 1985 bis 2006 Professor für Dogmatik an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität München. Ab dem Jahr 2000 kam der Bereich Ökumenische Theologie hinzu. Zahlreiche Veröffentlichungen, vor allem zu ekklesiologischen und ökumenischen Themen.
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