Ein Gespräch mit Ernst-Wolfgang Böckenförde: „Religionsfreiheit ist nicht teilbar“ Wie kann und muss der religiös neutrale Staat sein Verhältnis zu den Religionsgemeinschaften gestalten? Welche Herausforderungen ergeben sich im Blick auf den Islam? Wie sollen sich die christlichen Kirchen im Spannungsfeld von Staat und Religion heute positionieren? Darüber sprachen wir mit dem ehemaligen Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde. Die Fragen stellte Ulrich Ruh. Von Ernst-Wolfgang Böckenförde Herder Korrespondenz 6/2004 S. 286-291, Interview / 0 Kommentare Diesen Artikel jetzt lesen! Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte + 2 Hefte digital 0,00 € danach 108,50 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 7,70 € Versand (D) 2 Hefte digital 0,00 € danach 93,10 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor Prof. Ernst-Wolfgang Böckenförde Ernst-Wolfgang Böckenförde (geb. 1930), Dr.jur. Dr.phil. Emeritierter Professor für Öffentliches Recht, Rechts- und Verfassungsgeschichte und Rechtsphilosophie an der Universität Freiburg; von 1983 bis 1996 Richter des Bundesverfassungsgerichts. Auch interessant Gratis Heft 3/2022 S. 51 Politik: Nochmals erhöhte Staatsleistungen Von Stefan Orth Plus Heft 11/2022 S. 1 Eingriff in die Religionsfreiheit Von Dana Kim Hansen-Strosche Plus Heft 5/2020 S. 11-12 Staatsleistungen: Ungelöst Von Benjamin Lassiwe
Prof. Ernst-Wolfgang Böckenförde Ernst-Wolfgang Böckenförde (geb. 1930), Dr.jur. Dr.phil. Emeritierter Professor für Öffentliches Recht, Rechts- und Verfassungsgeschichte und Rechtsphilosophie an der Universität Freiburg; von 1983 bis 1996 Richter des Bundesverfassungsgerichts.