Zu einer aktuellen Debatte im UN-Menschenrechtsrat: Religionsfreiheit versus Meinungsfreiheit? Eine vage formulierte und weit ausgelegte Blasphemiegesetzgebung ist hoch problematisch, das hat sich zuletzt in Pakistan und Russland gezeigt. Gefährlich ist dabei vor allem der selbst in Gremien der Vereinten Nationen immer wieder konstruierte Gegensatz zwischen dem Recht auf Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit. Von Daniel Legutke Herder Korrespondenz 10/2013 S. 511-515, Essays / 0 Kommentare Diesen Artikel jetzt lesen! Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte + 2 Hefte digital 0,00 € danach 95,90 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 7,35 € Versand (D) Im Kombi-Abo Im Digital-Abo Kombi-Abo bestellen Sie sind Print-Abonnent? Digital-Upgrade (nur 0,00 € zusätzlich) Sie haben ein Digital- oder Kombi-Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor/-in Daniel Legutke Daniel Legutke (geb. 1973), Dr. phil., ist Referent für Menschenrechte bei der Deutschen Kommission Justitia et Pax. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten gehört das Menschenrecht auf Religions- und Glaubensfreiheit sowie das Themenfeld Menschenrechte und Menschenwürde. Zudem befasst er sich mit der Arbeit des UN-Menschenrechtsrates. Auch interessant Plus Heft 5/2018 S. 36-39 Vom Recht, die Religion zu wechseln: Eine Frage der Freiheit Von Hans Maier Themenpaket: Grundrecht Religionsfreiheit Plus Heft 5/2018 S. 8 Porträt: Markus Grübel: Unterwegs im Zeichen der Versöhnung Von Claudia Keller Plus Heft 4/2018 S. 44-46 Thailand nach dem Tod von König Bhumibol: Tickende Uhren Von Georg Evers
Daniel Legutke Daniel Legutke (geb. 1973), Dr. phil., ist Referent für Menschenrechte bei der Deutschen Kommission Justitia et Pax. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten gehört das Menschenrecht auf Religions- und Glaubensfreiheit sowie das Themenfeld Menschenrechte und Menschenwürde. Zudem befasst er sich mit der Arbeit des UN-Menschenrechtsrates.
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