Das Kölner Urteil zur Beschneidung gibt zu denken: Wie weit reicht Religionsfreiheit? Über kein Thema im Zusammenhang praktizierter Religion ist in letzter Zeit so viel diskutiert worden wie über die Beschneidung. Nach dem umstrittenen Urteil des Landgerichts Köln ist eine grundsätzliche rechtliche Regelung wohl unvermeidlich. Ein Totalverbot der Beschneidung wäre mit dem Grundrecht der Religionsfreiheit nicht vereinbar. Wohl könnten Auflagen festgelegt werden. Von Ansgar Hense Herder Korrespondenz 9/2012 S. 443-447, Blickpunkt / 0 Kommentare Diesen Artikel jetzt lesen! Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte + 2 Hefte digital 0,00 € danach 108,50 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 7,70 € Versand (D) 2 Hefte digital 0,00 € danach 93,10 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor Ansgar Hense Prof. Dr. iur. Ansgar Hense ist Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands und apl. Professor an der Technischen Universität Dresden. Auch interessant Plus Heft 4/2022 S. 46-48 Warum die Gesellschaft die Kirche braucht: Katholisch aus Staatsraison Von Stephan Balling Plus Heft 2/2022 S. 28-30 Das Festjahr „1700 Jahre Jüdisches Leben in Deutschland“: Was bleibt? Von Jo Frank Plus Heft 11/2022 S. 1 Eingriff in die Religionsfreiheit Von Dana Kim Hansen-Strosche
Ansgar Hense Prof. Dr. iur. Ansgar Hense ist Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands und apl. Professor an der Technischen Universität Dresden.
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