Das Kölner Urteil zur Beschneidung gibt zu denken: Wie weit reicht Religionsfreiheit? Über kein Thema im Zusammenhang praktizierter Religion ist in letzter Zeit so viel diskutiert worden wie über die Beschneidung. Nach dem umstrittenen Urteil des Landgerichts Köln ist eine grundsätzliche rechtliche Regelung wohl unvermeidlich. Ein Totalverbot der Beschneidung wäre mit dem Grundrecht der Religionsfreiheit nicht vereinbar. Wohl könnten Auflagen festgelegt werden. Von Ansgar Hense Herder Korrespondenz 9/2012 S. 443-447, Blickpunkt / 0 Kommentare Diesen Artikel jetzt lesen! Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte + 2 Hefte digital 0,00 € danach 95,90 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 7,35 € Versand (D) Im Kombi-Abo Im Digital-Abo Kombi-Abo bestellen Sie sind Print-Abonnent? Digital-Upgrade (nur 0,00 € zusätzlich) Sie haben ein Digital- oder Kombi-Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor/-in Ansgar Hense Prof. Dr. iur. Ansgar Hense ist Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands und apl. Professor an der Technischen Universität Dresden. Auch interessant Plus Mythos Vatikan S. 38-39 Der Vatikan und die deutschen Katholiken: Da lässt sich was machen Von Oliver Lahl Plus Heft 8/2019 S. 30-32 Der 37. Deutsche Evangelische Kirchentag in Dortmund: Glück auf und Halleluja Von Stefan Orth Plus Gelobtes Land S. 31-33 Die alten Volksparteien und die Neue Rechte: Warnende Beispiele Von Timo Lochocki
Ansgar Hense Prof. Dr. iur. Ansgar Hense ist Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands und apl. Professor an der Technischen Universität Dresden.
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