Vom Recht, die Religion zu wechseln: Eine Frage der Freiheit Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948 stellte beim Thema Religionsfreiheit das Recht auf Konversion an oberste Stelle. In den Konkretisierungen der Sechzigerjahre durch die Staaten ist aber dieses Recht verschwunden – mit weitreichenden Folgen bis heute. Von Hans Maier © KNA-Bild Herder Korrespondenz 5/2018 S. 36-39, Essays / 0 Kommentare Diesen Artikel jetzt lesen! Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte + 2 Hefte digital 0,00 € danach 95,90 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 7,35 € Versand (D) Im Kombi-Abo Im Digital-Abo Kombi-Abo bestellen Sie sind Print-Abonnent? Digital-Upgrade (nur 0,00 € zusätzlich) Sie haben ein Digital- oder Kombi-Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor/-in Hans Maier Hans Maier, geboren 1931, von 1962 bis 1987 Professor für Politische Wissenschaft in München; von 1970 bis 1986 bayerischer Kultusminister; 1988 bis 1999 Inhaber des Münchner „Guardini-Lehrstuhls“ für christliche Weltanschauung, Religions- und Kulturtheorie. Auch interessant Gratis Gelobtes Land S. 58 Gastkommentar: Muslime bekehren? Von Felix Körner Plus Heft 8/2018 S. 33-35 Christen im Irak nach dem Terror des IS: Gehen oder bleiben? Von Matthias Kopp Gratis Heft 5/2018 S. 8 Porträt: Markus Grübel: Unterwegs im Zeichen der Versöhnung Von Claudia Keller
Hans Maier Hans Maier, geboren 1931, von 1962 bis 1987 Professor für Politische Wissenschaft in München; von 1970 bis 1986 bayerischer Kultusminister; 1988 bis 1999 Inhaber des Münchner „Guardini-Lehrstuhls“ für christliche Weltanschauung, Religions- und Kulturtheorie.
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