Gewalt an SchulenGewalt und Beleidigungen gegen Lehrer

Einige Schulen zögern sogar, Gewalt-Fälle zu melden.

Es scheint sich zu einem gesamtgesellschaftlichen Phänomen zu steigern, wird aber weitgehend tabuisiert: Gewalt und Beileidigungen von Schülern und Eltern gegen Lehrer. Jeder dritte Schulleiter weiß von körperlichen Angriffen gegen seine Lehrer innerhalb der vergangenen fünf Jahre zu berichten. Das ergab eine Befragung des „Verbands Bildung und Erziehung“. Am häufigsten gibt es körperliche Gewalt demnach an Grundschulen, fast die Hälfte ist betroffen. „Jüngere Kinder können ihre Emotionen noch nicht so gut kontrollieren und wissen sich manchmal nicht anders zu helfen“, erklärt der Verbandsvorsitzende Udo Beckmann. Seltener ist physische Gewalt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen, hier meldet dennoch ein Fünftel solche Vorkommnisse. An Gymnasien sind es hingegen nur sieben Prozent.

Auch seelisch werden Lehrer oft angefeindet, etwa in Form von Beleidigungen oder Drohungen. An 61 Prozent aller Schulen kam es zu solchen Fällen, unter den weiterführenden Schulen allein – ohne Gymnasien – sind sogar drei Viertel betroffen. Nicht selten reden die Eltern schlecht über Lehrer, und die Kinder nehmen das auf.

Schulleitungen können ihre Lehrer nur bei der Hälfte der Gewalt-Fälle sinnvoll unterstützen, heißt es. „Die Hürden dafür liegen oft bei den Eltern, die nicht kooperationswillig sind, aber auch bei uneinsichtigen Schülern“, schreibt die „Frankfurter Allgemeine“. Ebenso wird es immer bürokratischer, die Fälle zu melden. Strafen sind noch weniger durchsetzbar.

Pikant: Einige Schulen zögern, solche Vorkommnisse überhaupt öffentlich zu machen. Deren Schulleiter fürchten „um die Reputation ihrer Schule und versuchen, Gewaltvorfälle möglichst zu verschweigen.“ Außerdem scheinen den Schulen die Hände gebunden zu sein, rechtlich gegen entsprechende Übergriffe vorzugehen. Denn oft steht Aussage gegen Aussage, und die Eltern der ausfällig gewordenen Schüler wissen sich meistens mit Rechtsanwälten aus der Affäre zu ziehen beziehungsweise angedrohte Sanktionen mit Anwaltshilfe abzuwenden.

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