Die neue AbtreibungsdiskussionAnfang des Lebens

Mit dem Ruf nach "Selbstbestimmung" wurde der Schutz des Lebens an seinem Ende ausgehöhlt. In der neuen Abtreibungsdebatte gerät nun der Beginn des Lebens ins Visier.

Es zeichnet sich ab: 2019 könnte entscheidend dafür werden, wie wir als Gesellschaft mit dem Leben an seinem Beginn umgehen. Bereits das gesamte letzte Jahr über schwelte im politischen Berlin ja die Debatte über die Neuregelung von Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs, der die sogenannte Werbung für Abtreibungen verbietet. Die Heftigkeit, mit der dabei gestritten wurde, zeigt, dass es manchen Kreisen um deutlich mehr geht als „nur“ um bessere Informationsmöglichkeiten für Schwangere in Gewissensnöten. So mancher will die in harten Kämpfen gefundene, letztendlich bewährte deutsche Regelung kippen: Abtreibung ist demnach als Tötung menschlichen Lebens ein Unrecht und daher verboten – wird aber in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten strafrechtlich nicht verfolgt, wenn sich die Betroffene über Hilfsmöglichkeiten beraten lässt.

Nur mit größter Mühe fanden die Regierungsparteien kurz vor Jahresende einen Kompromiss in der „Werbe“-Frage. Aber das Thema ist nur vertagt: In abgewandelter Form dürfte es wiederkehren, wenn der Bundestag darüber debattiert, ob die gesetzlichen Krankenkassen den vorgeburtlichen Bluttest auf das Downsyndrom bezahlen sollen. Auch da geht es darum, wie die Gesellschaft ungeborenes Leben schützt, letztlich darum, welche Gesellschaft wir anstreben. Denn neun von zehn Frauen entscheiden sich schon jetzt für eine Abtreibung, wenn sie erfahren, dass bei ihrem Kind auch nur ein erhöhtes Risiko für eine Behinderung besteht. Soll man das gewissermaßen gutheißen, indem der Gentest zum Regelkatalog der Krankenkassen erhoben wird?

Lange Zeit ging es vor allem um das Lebensende, bei dem in der Politik, in den Medien einer vermeintlichen Selbstbestimmung das Wort geredet wurde, als wäre es der höchste Ausdruck menschlicher Freiheit, sich bei schwerster Krankheit selbst zu töten. Nun also hat man den Beginn des Lebens ins Visier genommen. Die Nöte und Probleme ungewollt Schwangerer sollen dabei in keiner Weise kleingeredet werden. Aber allzu oft wird auch hier mit der „Selbstbestimmung“ argumentiert: dass ein Kind nur dann erwünscht ist, wenn es zur persönlichen und beruflichen Situation „passt“.

Tragisch ist, dass die Kirche aufgrund der Missbrauchsskandale ihre Glaubwürdigkeit in wesentlichen ethischen Fragen eingebüßt hat. Wie wichtig wäre jetzt, angesichts eines anderslautenden gesellschaftlichen Mainstreams, ihre Botschaft für das Lebensrecht der Schwächsten, Behinderten, derer, die keine Lobby haben. Haben wir nicht an Weihnachten gefeiert, dass Heil durch ein Kind in die Welt kam, dessen Geburt Maria und Josef sicher auch nicht „passte“? Und dieser Tage steht ein Fest im Kalender, bei dem drei „Könige“ vor dem Wunder des Lebens die Knie beugen.

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