Gute-Kita-Gesetz U3

Das Gute-Kita-Gesetz trat am 1. Januar 2019 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, die Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung zu sichern sowie Eltern bei den Gebühren zu entlasten. Dafür werden bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro vom Bund bereitgestellt. Das Gesetz versteht sich als „Instrumentenkasten für eine bessere Kinderbetreuung in ganz Deutschland“. Die einzelnen Länder entscheiden dabei jeweils selbst, wofür die Mittel im Detail ausgegeben werden.