Gottesreden in Politik und Recht: Das Kreuz mit dem Nullum Der sogenannte Kreuzerlass von 2018 bestimmt, dass im Eingangsbereich eines jeden bayerischen Dienstgebäudes „als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns“ ein Kreuz anzubringen ist. Klagen dagegen wurden nun abgewiesen. Die Fragen dahinter verweisen nicht nur theologisch, sondern auch verfassungsrechtlich auf eine letztendliche Verantwortlichkeit. Von Georg Essen © Pixabay Herder Korrespondenz S2/2022 S. 44-46, Essays Diesen Artikel jetzt lesen! Im Einzelkauf Sie erhalten diesen Artikel als PDF-Datei. Download sofort verfügbar 3,90 € inkl. MwSt PDF bestellen Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte + 2 Hefte digital 0,00 € danach 108,50 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 7,70 € Versand (D) 2 Hefte digital 0,00 € danach 93,10 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor Georg Essen Georg Essen, geboren 1961, Professor für Systematische Theologie am Zentralinstitut für Katholische Theologie der Humboldt-Universität zu Berlin, Zweitmitgliedschaft in der dortigen Juristischen Fakultät. Zuvor war er seit 2011 Professor für Dogmatik und Dogmengeschichte an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Bochum. Weitere Stationen seiner Laufbahn waren unter anderem Münster und Nijmegen. Auch interessant Plus Heft 7/2023 S. 17-20 Ein Gespräch mit Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „Ich hänge an dieser Kirche“ Von Malu Dreyer, Stefan Orth, Dana Kim Hansen-Strosche Plus Heft 7/2023 S. 30-33 Religionsfreiheit 175 Jahre nach der Paulskirchenverfassung: Keine Vorrechte Von Rudolf Steinberg Plus Heft 10/2023 S. 8 Daniela Pscheida-Überreiter: An der Schnittstelle Von Dana Kim Hansen-Strosche
Georg Essen Georg Essen, geboren 1961, Professor für Systematische Theologie am Zentralinstitut für Katholische Theologie der Humboldt-Universität zu Berlin, Zweitmitgliedschaft in der dortigen Juristischen Fakultät. Zuvor war er seit 2011 Professor für Dogmatik und Dogmengeschichte an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Bochum. Weitere Stationen seiner Laufbahn waren unter anderem Münster und Nijmegen.
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