Die Debatte über den § 219a StGB: Der Staat ist gefragt Frauen haben ein Recht auf Informationen über Ärzte, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen. Die Bundesländer sollten gewährleisten, dass sie sachliche Auskunft erhalten. Von Martin Dutzmann © pixabay Herder Korrespondenz 6/2018 S. 25-27, Essays / 1 Kommentar Diesen Artikel jetzt lesen! Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte + 2 Hefte digital 0,00 € danach 95,90 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 7,35 € Versand (D) Im Kombi-Abo Im Digital-Abo Kombi-Abo bestellen Sie sind Print-Abonnent? Digital-Upgrade (nur 0,00 € zusätzlich) Sie haben ein Digital- oder Kombi-Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor/-in Martin Dutzmann Martin Dutzmann wurde 1956 geboren und hat evangelische Theologie in Marburg,Straßburg und Bonn studiert. Von 2005 bis 2013 war er Landessuperintendent der Lippischen Landeskirche und von 2008 bis 2014 Militärbischof im Nebenamt. Seit 2013 ist Prälat Dutzmann Bevollmächtigter des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union. Auch interessant Plus Mythos Vatikan S. 38-39 Der Vatikan und die deutschen Katholiken: Da lässt sich was machen Von Oliver Lahl Plus Heft 8/2019 S. 30-32 Der 37. Deutsche Evangelische Kirchentag in Dortmund: Glück auf und Halleluja Von Stefan Orth Plus Gelobtes Land S. 31-33 Die alten Volksparteien und die Neue Rechte: Warnende Beispiele Von Timo Lochocki
Martin Dutzmann Martin Dutzmann wurde 1956 geboren und hat evangelische Theologie in Marburg,Straßburg und Bonn studiert. Von 2005 bis 2013 war er Landessuperintendent der Lippischen Landeskirche und von 2008 bis 2014 Militärbischof im Nebenamt. Seit 2013 ist Prälat Dutzmann Bevollmächtigter des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union.
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