Die Debatte über den § 219a StGB: Der Staat ist gefragt Frauen haben ein Recht auf Informationen über Ärzte, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen. Die Bundesländer sollten gewährleisten, dass sie sachliche Auskunft erhalten. Von Martin Dutzmann © pixabay Herder Korrespondenz 6/2018 S. 25-27, Essays / 1 Kommentar Diesen Artikel jetzt lesen! Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte + 2 Hefte digital 0,00 € danach 97,30 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 7,35 € Versand (D) 2 Hefte digital 0,00 € danach 93,10 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor Martin Dutzmann Martin Dutzmann wurde 1956 geboren und hat evangelische Theologie in Marburg,Straßburg und Bonn studiert. Von 2005 bis 2013 war er Landessuperintendent der Lippischen Landeskirche und von 2008 bis 2014 Militärbischof im Nebenamt. Seit 2013 ist Prälat Dutzmann Bevollmächtigter des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union. Auch interessant Plus Heft 8/2022 S. 7 Sophismen Von Benjamin Leven Plus Heft 5/2022 S. 6 Erst fällt Paragraf 219a, dann Paragraf 218 Von Thomas Rachel Plus Heft 4/2022 S. 46-48 Warum die Gesellschaft die Kirche braucht: Katholisch aus Staatsraison Von Stephan Balling
Martin Dutzmann Martin Dutzmann wurde 1956 geboren und hat evangelische Theologie in Marburg,Straßburg und Bonn studiert. Von 2005 bis 2013 war er Landessuperintendent der Lippischen Landeskirche und von 2008 bis 2014 Militärbischof im Nebenamt. Seit 2013 ist Prälat Dutzmann Bevollmächtigter des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union.
Plus Heft 4/2022 S. 46-48 Warum die Gesellschaft die Kirche braucht: Katholisch aus Staatsraison Von Stephan Balling