EinverständniserklärungenImpfen oder gehen?

„Die Impfung ist freiwillig, dennoch teile ich Ihnen mit, dass der Arbeitgeber grundsätzlich das Recht hat, Mitarbeiter, die sich der Impfung verweigern, vom Dienst freizustellen“, heißt es im Schreiben eines niedersächsischen Seniorenheims.

Nachdem erste Pflegeeinrichtungen Einverständniserklärungen zur Corona-Impfung an ihre Mitarbeiter verteilt haben, wird in den sozialen Medien über eine Impfpflicht „durch die Hintertür“ diskutiert. „Die Impfung ist freiwillig, dennoch teile ich Ihnen mit, dass der Arbeitgeber grundsätzlich das Recht hat, Mitarbeiter, die sich der Impfung verweigern, vom Dienst freizustellen“, heißt es im Schreiben eines niedersächsischen Seniorenheims. In diesem Fall würde keine weitere Vergütung gezahlt. Das Krisenmanagement verschiedener Pflegeeinrichtungen war bereits Ende letzten Jahres kritisiert worden. Damals hatten verschiedene Heimleitungen den Bewohnern Impf-Einverständniserklärungen vorgelegt, obwohl der Impfstoff zu dem Zeitpunkt noch nicht zugelassen war. Das Vorgehen war von verschiedenen kirchlichen wie sozialen Stellen verurteilt worden. „Vorab-Einwilligungen reichen nicht aus“, erklärte etwa Alexander Schraml, Vorsitzender des Bundesverbands der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen, auf „zdf.de“. Jeder müsse die Möglichkeit haben, ein Gespräch mit einem Arzt zu führen. „Erst dann muss man sich entscheiden.“

Anzeige: Meine Hoffnung übersteigt alle Grenzen. Ein Gespräch über Leben und Glauben. Von Philippa Rath und Burkhard Hose

Der CiG-Newsletter

Ja, ich möchte den kostenlosen CiG-Newsletter abonnieren und willige in die Verwendung meiner Kontaktdaten zum Zweck des E-Mail-Marketings durch den Verlag Herder ein. Den Newsletter oder die E-Mail-Werbung kann ich jederzeit abbestellen.
Ich bin einverstanden, dass mein personenbezogenes Nutzungsverhalten in Newsletter und E-Mail-Werbung erfasst und ausgewertet wird, um die Inhalte besser auf meine Interessen auszurichten. Über einen Link in Newsletter oder E-Mail kann ich diese Funktion jederzeit ausschalten. Weiterführende Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.