Kommunion für evangelische EhepartnerEucharistiestreit

Hat Kardinal Joseph Ratzinger kurz vor seiner Wahl zum Papst gegen die katholische Glaubenslehre verstoßen, als er beim Requiem für Johannes Paul II. dem evangelischen Prior von Taizé, Frère Roger, die Kommunion reichte? Oder war es nur eine seelsorgliche Notlage, die zu diesem „Bruch“ mit der kirchlichen Lehrtradition führte? Innerhalb der deutschen Bischofskonferenz ist ein Streit entbrannt, ob evangelische Partner in einer konfessionsverbindenden Ehe unter bestimmten Umständen die katholische Eucharistie empfangen dürfen.

Hat Kardinal Joseph Ratzinger kurz vor seiner Wahl zum Papst gegen die katholische Glaubenslehre verstoßen, als er beim Requiem für Johannes Paul II. dem evangelischen Prior von Taizé, Frère Roger, die Kommunion reichte? Oder war es nur eine seelsorgliche Notlage, die zu diesem „Bruch“ mit der kirchlichen Lehrtradition führte? Innerhalb der deutschen Bischofskonferenz ist ein Streit entbrannt, ob evangelische Partner in einer konfessionsverbindenden Ehe, also in der Hauskirche Familie, die katholische Eucharistie empfangen dürfen, sofern sie das entsprechende Verständnis teilen. Neulich hatte das Kollegium der Bischöfe mit Zwei-Drittel-Mehrheit amtlich eine zaghafte „Öffnung“ beschlossen. Nun aber haben – gegen den Vorsitzenden der deutschen und der bayerischen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx – bayerische Kollegen und der Bischof von Görlitz unter Federführung des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki einen Brief nach Rom geschrieben, um eine Klärung „von oben“ zu erhalten. Sie vermuten, dass die Bischofskonferenz ihre Kompetenz überschritten habe, gegen die Glaubenslehre und gegen die Einheit der Kirche verstoße.

Seit dem Einspruch einiger Kardinäle gegen die von Papst Franziskus angedeutete Regelung, in Einzelfällen wiederverheirateten Geschiedenen den Sakramentenempfang nicht mehr zu verweigern, sehen sich nun weitere Kirchenführer ermutigt, Widerspruch anzumelden. Dabei wird der Papst selber unter eine Art inquisitorischen Druck gesetzt, ob er gewisse Dinge wider die Tradition dulde. Franziskus I. wird plötzlich „von unten“ zurechtgewiesen darin, dass er den Bischofskonferenzen mehr seelsorgliche und theologische Vollmachten übertragen will.

Über allem aber wird deutlich: In der Glaubensentwicklung haben sich Erkenntnisse angebahnt, die zu Paradigmenwechseln seelsorglich wie sakramental führen müssen. Die „Hermeneutik der Kontinuität“, die bisher bei kleinsten Reformen unterstellt wurde, stößt an ihre Grenzen, wenn es sich tatsächlich doch um einen „Bruch“ handelt mit dem, was bisher gelehrt und akzeptiert wurde – von der „künstlichen“ Empfängnisverhütung, die für katholische Paare längst selbstverständlich ist, über die Auflösung der „Sonntagspflicht“ bis zur Anerkennung der konfessionsverschiedenen Familien. Wieder stellt sich mit Hans Küng die Frage der Wahrhaftigkeit. Wer neue Wege der christlichen Glaubensidentität blockiert, muss sich nicht wundern, wenn die Menschen mit einer derartigen Kirche nichts mehr anfangen wollen. Allerdings stimmt es hoffnungsvoll, dass der Streit zwischen verschiedenen Strömungen auf lehramtlicher Ebene offen ausgetragen wird. Aber wen interessiert das noch?

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