Eine Zwischenbilanz zu den Entwicklungen im Religionsrecht: Der Islam im deutschen Recht In Deutschland herrscht gegenüber der Religion das Prinzip der positiven Neutralität. Die Öffnung für Neuankömmlinge wie den Islam ist eine Überlebensbedingung des religionsrechtlichen Systems. Sonst ist seine dauerhafte Legitimität in Frage gestellt. Von Janbernd Oebbecke Herder Korrespondenz S2/2009 S. 16-20, Essays / 0 Kommentare Diesen Artikel jetzt lesen! Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte + 2 Hefte digital 0,00 € danach 108,50 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 7,70 € Versand (D) 2 Hefte digital 0,00 € danach 93,10 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor Janbernd Oebbecke Janbernd Oebbecke (geb. 1950) ist seit 1996 Professor für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören die Rechtsfragen des Islam in Deutschland. Auch interessant Plus Über Geld spricht man nicht S. 16 Der Umgang mit Geld aus muslimischer Perspektive: Frieden durch Handel Von Abdelaali El Maghraoui Plus Heft 4/2023 S. 56 „Nicht pauschalisieren“ Von Wolfgang Schäuble, Dana Kim Hansen-Strosche Plus Heft 3/2023 S. 40-42 Die Ahmadiyya Muslim Jamaat in Deutschland: Liebe für alle, Hass für keinen Von Hussein Hamdan
Janbernd Oebbecke Janbernd Oebbecke (geb. 1950) ist seit 1996 Professor für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören die Rechtsfragen des Islam in Deutschland.
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