Eine Zwischenbilanz zu den Entwicklungen im Religionsrecht: Der Islam im deutschen Recht In Deutschland herrscht gegenüber der Religion das Prinzip der positiven Neutralität. Die Öffnung für Neuankömmlinge wie den Islam ist eine Überlebensbedingung des religionsrechtlichen Systems. Sonst ist seine dauerhafte Legitimität in Frage gestellt. Von Janbernd Oebbecke Herder Korrespondenz S2/2009 S. 16-20, Essays, Lesedauer: ca. 12 Minuten Diesen Artikel jetzt lesen! Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte + 2 Hefte digital 0,00 € danach 120,40 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 9,10 € Versand (D) 2 Hefte digital 0,00 € danach 107,80 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor Janbernd Oebbecke Janbernd Oebbecke (geb. 1950) ist seit 1996 Professor für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören die Rechtsfragen des Islam in Deutschland. Auch interessant Plus Papa Leone: Leo XIV. und die Zukunft des Papstamts S. 47 Der Dialog mit dem Islam als geistliche Verantwortung: Glocken und Muezzin im Einklang Von Timo Güzelmansur Plus Heft 4/2026 S. 1 Christlich-muslimischer Dialog: Theologisch fundiert Von Annika Schmitz Plus Heft 3/2026 S. 4-5 Das Wahljahr 2026: Stresstest für die Demokratie Von Dana Kim Hansen-Strosche
Janbernd Oebbecke Janbernd Oebbecke (geb. 1950) ist seit 1996 Professor für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören die Rechtsfragen des Islam in Deutschland.
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