Entschädigungszahlungen für Betroffene sexuellen Missbrauchs: Lebensrealität erkennen Das Verfahren zur finanziellen Entschädigung von Betroffenen sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche bleibt heftig umstritten. Aber auch die Schmerzensgeldklage gegen das Erzbistum Köln wird ein Einzelfall bleiben. Von Ernst Hauck © Unsplash/Markus Spiske Herder Korrespondenz 1/2023 S. 50-51, Forum / 0 Kommentare Diesen Artikel jetzt lesen! Im Einzelkauf Sie erhalten diesen Artikel als PDF-Datei. Download sofort verfügbar 3,90 € inkl. MwSt PDF bestellen Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte + 2 Hefte digital 0,00 € danach 108,50 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 7,70 € Versand (D) 2 Hefte digital 0,00 € danach 93,10 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor Ernst Hauck Ernst Hauck, Jahrgang 1954, ist seit 2021 Stellvertretender Vorsitzender der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA). Nach Studium und Promotion war Prof. Dr. Hauck ab Januar 1987 in der nordrhein-westfälischen Sozialgerichtsbarkeit tätig. Im Juni 2005 wurde er zum Richter am Bundessozialgericht ernannt und gehörte dem unter anderem für die gesetzliche Krankenversicherung zuständigen 1. Senat an, dessen stellvertretender Vorsitzender er seit Januar 2011 war. Im August 2016 wurde Hauck zum Vorsitzenden Richter ernannt und führte sodann den 1. Senat bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand Ende 2019. Von August 2008 bis Ende September 2016 war er zudem Präsidialrichter des Bundessozialgerichts. Hauck ist seit 2012 Honorarprofessor an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Er ist wissenschaftlich profiliert durch zahlreiche Vorträge und Veröffentlichungen zum deutschen und internationalen Wirtschafts-, Medizin- und Sozialrecht, insbesondere zum Kranken-, Pflege- und Unfallversicherungsrecht sowie zum Verfahrensrecht. Er ist Herausgeber und Mitherausgeber von Kommentaren zu Gerichtsverfahren und -verfassung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Auch interessant Plus Heft 9/2022 S. 18-21 Ein Gespräch mit dem ehemaligen Münchner Generalvikar Peter Beer: „Die Kirche hat selbst die Hütte angezündet“ Von Benjamin Leven, Peter Beer Gratis Heft 9/2022 S. 48 Katholische Kirche in Deutschland: Missbrauch und Vertuschung durch Lateinamerika-Bischof Emil Stehle Von Stefan Orth Gratis Heft 7/2022 S. 40 Nach der Münsteraner Missbrauchsstudie: Bischof Genn räumt Fehler ein und will Macht abgeben Von Dana Kim Hansen-Strosche
Ernst Hauck Ernst Hauck, Jahrgang 1954, ist seit 2021 Stellvertretender Vorsitzender der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA). Nach Studium und Promotion war Prof. Dr. Hauck ab Januar 1987 in der nordrhein-westfälischen Sozialgerichtsbarkeit tätig. Im Juni 2005 wurde er zum Richter am Bundessozialgericht ernannt und gehörte dem unter anderem für die gesetzliche Krankenversicherung zuständigen 1. Senat an, dessen stellvertretender Vorsitzender er seit Januar 2011 war. Im August 2016 wurde Hauck zum Vorsitzenden Richter ernannt und führte sodann den 1. Senat bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand Ende 2019. Von August 2008 bis Ende September 2016 war er zudem Präsidialrichter des Bundessozialgerichts. Hauck ist seit 2012 Honorarprofessor an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Er ist wissenschaftlich profiliert durch zahlreiche Vorträge und Veröffentlichungen zum deutschen und internationalen Wirtschafts-, Medizin- und Sozialrecht, insbesondere zum Kranken-, Pflege- und Unfallversicherungsrecht sowie zum Verfahrensrecht. Er ist Herausgeber und Mitherausgeber von Kommentaren zu Gerichtsverfahren und -verfassung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung.
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