Die deutschen Bischöfe haben über Mängel in Texten der revidierten Einheitsübersetzung diskutiert. Seit dem 1. Adventssonntag ist das Messlektionar für das Lesejahr C mit Lesungen aus der neuen Übersetzung in katholischen Gottesdiensten in Gebrauch. Die Bischöfe besprachen das Thema bei ihrer Frühjahrsvollversammlung vom 11. bis 14. März 2019 in Lingen. Dies bestätigte Matthias Kopp, der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz, gegenüber der „Herder Korrespondenz“. Für die von 2006 bis 2016 erarbeitete Revision der Einheitsübersetzung war von den Bischofskonferenzen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz, sowie den Erzbischöfen von Luxemburg und Vaduz die Approbation für den Gebrauch im Gottesdienst erteilt worden. Im März 2016 folgte die erforderliche Recognitio der römischen Gottesdienstkongregation. Damit wurde es notwendig, die liturgischen Bücher, in denen sich Schriftlesungen und Psalmen finden, neu herauszugeben, insbesondere die Messlektionare. Nach dem bereits erschienen Band sind sieben weitere geplant – für die Lesejahre A und B, für Werktage, für besondere Anlässe und so weiter. Auch die Bücher für Feiern wie Taufe und Eheschließung und für das Stundengebet sollen in Zukunft neu herausgegeben werden.
Nach den ersten Erfahrungen mit dem neuen Lektionar seit dem Advent 2018 hält man nun offenbar Änderungen für nötig. Laut Matthias Kopp wird es „nach Auskunft der Fachabteilung unseres Hauses um einige wenige redaktionelle Änderungen gehen, die die Einheitsübersetzung betreffen aber dann zunächst nur auf die Lektionare angewendet werden.“ Über mögliche Kriterien für Modifikationen sowie das weitere Vorgehen ist bislang nichts bekannt. Da mit dem Motu Proprio „Magnum Principium“ 9.9.2017 den Bischöfen eines Sprachgebiets durch Rom eine größere Kompetenz in Sachen Liturgie zugestanden wurde, ist seit dem 31.1.2019 die „Konferenz Liturgie im deutschen Sprachgebiet“ für Fragen von liturgischen Übersetzungen und Anpassungen zuständig. Benjamin Leven