Ob die Notfallkontrazeption nach Vergewaltigung verbotensein mussHalbierte Hilfe?

Nachdem eine vergewaltigte Frau in der Notfallannahme zweier katholischer Krankenhäuser abgewiesen wurde, ist eine Debatte darüber entstanden, wie die Verabreichung der so genannten „Pille danach“ zu bewerten ist. Wie sind Präparate – angesichts des sonst vom Lehramt der katholischen Kirche immer wieder unterstrichenen absoluten Verbots – zu bewerten, wenn sie in diesem Fall eine Empfängnis verhindern? Und wie, wenn sie die Einnistung scheitern lassen beziehungsweise abtreibend wirken?

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