Ein Diskussionsbeitrag zur Frage der „Viri probati“Was heißt „bewährt“?

In unserem Aprilheft veröffentlichten wir einen Artikel des Pastoraltheologen Richard Hartmann (Fulda) zum möglichen Einsatz von „Viri probati“ (192 ff.). Der emeritierte Bonner Fundamentaltheologe Hans Waldenfels reagiert darauf mit Überlegungen dazu, was „Bewährung“ für solche verheirateten Priester bedeuten könnte.

Der Fuldaer Pastoraltheologe Richard Hartmann hat dankenswerterweise die Frage nach den „Viri probati“ neu gestellt. In der Tat reicht es nicht aus, einen Begriff immer wieder ins Spiel zu bringen, ohne ihm ein Profil zu verleihen. Leider befasst sich Hartmann aber weniger mit den Wesenszügen eines „Vir probatus“ als mit Problemen, die sich notwendigerweise auch ergeben werden: mit den aus dem Dienst ausgeschiedenen Priestern, die zwar den Zölibat aufgegeben haben, aber für priesterliche Dienste weiter zur Verfügung ständen, mit dem Umgang mit denen, die – wie in anderen Kirchen – in ihrer Lebensführung scheitern werden oder sich für alternative Lebensformen einsetzen, und anderen möglichen „Nebenwirkungen“.

So wichtig solche Fragen sind, so sehr sollte zuvor gefragt werden, was eigentlich den „Vir probatus“ ausmacht. Der wegweisende Satz Joseph Ratzingers findet sich heute in seinen „Gesammelten Schriften“ Band 8/2 (Freiburg 2010, 1167): Die Kirche morgen „wird auch gewiss neue Formen des Amtes kennen und bewährte Christen, die im Beruf stehen, zu Priestern weihen. In vielen kleineren Gemeinden bzw. in zusammengehörigen sozialen Gruppen wird die normale Seelsorge auf diese Weise erfüllt werden. Daneben wird der hauptamtliche Priester wie bisher unentbehrlich sein.“ Kardinal Franz König bemerkte: „Ich bin überzeugt, dass der nächste Papst die Weihe von viri probati, das heisst von (in Ehe und Familie) bewährten Männern ermöglichen wird“ (Offen für Gott – offen für die Welt, Freiburg 2006, 52). „Probatus“ heißt „bewährt“. Diese Bewährung kennt zumindest drei Facetten. „Viri probati“ sollten bewährt sein in ihrem Beruf, in ihrer kirchlichen Bindung und in der Familie.

Beruf: Ratzinger setzt die Bewährung im Beruf an die erste Stelle. Das bedeutet zugleich: Es geht nicht um eine andere Art von hauptamtlichem Dienst in der Kirche, wie sie aus den unierten Kirchen des Ostens oder auch im Falle der Konversion von evangelischen und anglikanischen Pfarrern bekannt sind. Der Gelderwerb geschieht vielmehr in einem normalen Beruf in der Welt. Ein solcher Beruf kann natürlich auch im kirchlichen Raum, in der Schule, in Krankenhäusern oder anderen karitativen Einrichtungen, ausgeübt werden. Entscheidend ist: Der priesterliche Dienst geschieht nicht hauptamtlich, so dass er auch als solcher bezahlt würde, sondern ehrenamtlich.

Kirchlichkeit: Hier reicht nicht eine organisatorische Zugehörigkeit zur Kirche, erforderlich ist eine erkennbare spirituelle Verankerung in ihr. Nur ein gläubiger Christ, der aus der Mitte des Glaubens an die eucharistische Gegenwart des Herrn lebt und für den der Sonntagsgottesdienst daher zum Lebensrhythmus gehört, kann zu dem hier gemeinten Dienst berufen werden. Der praktisch gelebte Glaube – in seinen verschiedenen Ausformungen von Liturgie, Verkündigung und karitativem Einsatz – steht über dem theoretisch gewussten Glauben. Doch nochmals: Die Mitte dieses Glaubens muss erkennbar sein.

Wenn diese Prämisse erfüllt ist, kann über weitere Kriterien gesprochen werden: Führungsqualität, Ansehen bei den Mitchristen, ein gewisses Maß an Intellektualität. „Viri probati“ müssen Menschen sein, die eine Ausstrahlung haben, die sich im persönlichen Einsatz in der Gemeinde oder kirchennahen Tätigkeiten zeigt. Ein religiöses Grundwissen ist selbstverständlich vorauszusetzen. Hierüber ist angesichts der hohen Anforderungen, die an Hauptamtliche (Priester wie Laien) in unserem Land gestellt werden, genauer nachzudenken. Ohne eine gewisse Überprüfung des Wissensstandes wird man nicht auskommen können, doch sollte der Maßstab auch nicht überhöht werden.

Die Kirche braucht sehr bald zeitgemäße Lösungen

Der jetzige Papst spricht in seiner Umschreibung von „kleinen Gemeinden bzw. zusammengehörigen sozialen Gruppen“. Darin könnte man schon eine entfernte Ankündigung der heute erfolgenden Neustrukturierungen erblicken. „Kleine Gemeinden“ gibt es in großer Zahl in den ländlichen Gebieten unseres Landes, „zusammengehörige soziale Gruppen“ in den immer zahlreicher werdenden Alters-und Pflegeheimen, die nach regelmässiger Betreuung rufen. Angesichts der Auflösung traditioneller Pfarreistrukturen zugunsten von Großpfarreien ist deshalb viel stärker auf die Ausbildung von neuen Netzwerken, spirituellen Zentren und „Tankstellen“, die bleibend oder vorübergehend entstehen können, zu achten. Gerade wenn die spirituelle These von der Eucharistie als der Mitte katholischen Lebens ernst genommen wird, ist die fehlende priesterliche Präsenz in diesen neuen Strukturen nicht zu übersehen.

Familie: Hier sind heute wieder unbefangen die Kriterien der Pastoralbriefe zu zitieren: „Wer sich das Amt eines kirchlichen Vorstehers zum Ziel setzt, erstrebt ein großes Werk. Der Vorsteher muss untadelig sein, nur einmal verheiratet, besonnen, verständig, von edlem Benehmen, gastfreundlich, fähig zu lehren – nicht dem Trunke ergeben, nicht gewalttätig, sondern rücksichtsvoll, ohne Streitsucht und Geldgier. Er muss seinem Hause gut vorstehen und seine Kinder zum Gehorsam in Zucht und Ehren anzuhalten wissen. Wer seinem eigenen Hause nicht vorzustehen weiß, wie wird ein solcher für die Gemeinde Gottes sorgen können? Er soll auch kein Neubekehrter sein, damit er nicht hochmütig werde und dem Gericht des Teufels verfalle. Auch muss er bei Außenstehenden einen guten Ruf besitzen, um nicht übler Nachrede, der Schlinge des bösen Feindes, zum Opfer zu fallen.“ (1 Tim 3,1–7 – Übersetzung: Otto Karrer; vgl. Tit 1,5–9).

Das Wort „Familie“ wird in der heutigen Gesellschaft und ihren Medien immer mehr zum Fremdwort. Wer von der Familie als lebenslanger Bindung zwischen einem Mann und einer Frau mit Kindern spricht, bekommt bald den Einspruch der Minderheiten zugunsten anderer Formen von Lebensgemeinschaften zu hören. Doch ist und bleibt die Bewährung als Familienvater ein bedeutendes Kriterium, wenn nach neuen Formen der Gemeindeleitung gesucht wird.

Die Schwierigkeiten und Gefährdungen der Familien sind hier nicht eigens auszuführen, zumal sie auf vielerlei Gründe zurückzuführen sind. Man müsste aber auch die zölibatäre Lebensform unter dem modernen Bild des Singles bedenken, um die damit gegebenen Nöte besser in den Blick zu bekommen.

Wichtiger als die Frage, wie mit den „Nebenwirkungen“ des Einsatzes von „viri probati“ umzugehen ist, ist es jedenfalls, die Qualitäten der „Bewährung“ zu bedenken, die jede für sich angesichts der sich ändernden gesellschaftlichen Verhältnisse eine eingehendere Reflexion verdienen. Die erforderlichen „Bewährungen“ zu erfüllen, wird in der kommenden Zeit nicht leichter werden. Doch die Kirche braucht zeitgemäße Lösungen – bald. Im vergangenen Jahr habe ich deshalb einen Beitrag zur Sache überschrieben: „Bald ist es zu spät!“ (Lebendiges Zeugnis, Nr. 1/2010, 28– 42).

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