SterbehilfeZu befangen?

Weil er sich gegen aktive Sterbehilfe ausgesprochen hat, darf Peter Müller nicht mitwirken, wenn das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in diesem Jahr über die Beschwerden gegen das neue Sterbehilfegesetz entscheidet. Das Gericht sagte zwar nicht, dass Müller befangen und parteiisch ist, wie es ein Sterbehilfeverein in seiner Klage formuliert hat. Eine „berechtigte Besorgnis der Befangenheit“ reiche aber bereits aus, um den ehemaligen saarländischen Ministerpräsidenten von dem Verfahren auszuschließen.

Anzeige: In der Tiefe der Wüste. Perspektiven für Gottes Volk heute. Von Michael Gerber

Der CiG-Newsletter

Ja, ich möchte den kostenlosen CiG-Newsletter abonnieren und willige in die Verwendung meiner Kontaktdaten zum Zweck des E-Mail-Marketings durch den Verlag Herder ein. Den Newsletter oder die E-Mail-Werbung kann ich jederzeit abbestellen.
Ich bin einverstanden, dass mein personenbezogenes Nutzungsverhalten in Newsletter und E-Mail-Werbung erfasst und ausgewertet wird, um die Inhalte besser auf meine Interessen auszurichten. Über einen Link in Newsletter oder E-Mail kann ich diese Funktion jederzeit ausschalten. Weiterführende Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.