Gründen Sie einen Förderverein!Voraussetzungen, Vorgehen und Formalitäten

Ihre Einrichtung möchte einfach nur die Einnahmen vom letzten Kindergartenfest ordnungsgemäß verwalten oder gar einen Pony-Reitstall betreiben, um therapeutisches Reiten anzubieten? Durch Gründung eines Fördervereins schaffen Sie mehr finanziellen Spielraum für eine Bandbreite von Vorhaben und Anliegen.

Gründen Sie einen Förderverein
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Ein Förderverein ist der befreundete Mitspieler auf einem bewegten Spielfeld, in dessen Zentrum sich Ihre Einrichtung befindet. Er ist zugleich handlungsstark und rechtssicher und erlaubt die Einbindung externer Expert*innen und Partner*innen. Zudem bilden die gesetzlichen Regelungen zur Geschäfts- und Kassenführung die Grundlage dafür, dass die Ordnungsmäßigkeit sichergestellt ist.

Die einzelnen Schritte

Offensichtlich gibt es einen Bedarf an Zusätzlichem, der sich im Kita-Alltag zeigt oder der einen möglichen oder notwendigen Entwicklungsschritt komfortabler machen würde. So könnten z. B. die Umstellung von geliefertem auf selbst gekochtes Essen größere Küchen- Umbauten oder Änderungen in Ihrer Konzeption Investitionen erforderlich machen, für die die Mittel nicht ohne Weiteres verfügbar sind. Versuchen Sie, Interessierte sowie fachlich geeignete Personen mit ins Boot zu holen. In Türund- Angel-Gesprächen sowie Alltagskontakten entsteht so eine überschaubare Gruppe. Einige möchten vielleicht nur behilflich sein, andere ihre Kompetenz einbringen, wieder andere möchten mit ihrer Vision zur Gestaltung der Einrichtung beitragen.

Nun laden Sie oder eine andere Person, die sich in dieser Sache engagiert, die Betreffenden zur ersten Sitzung ein und besprechen mit ihnen, wer welche Vorstellungen hat. Dazu gehört i. d. R., dass Sie einen Verein gründen wollen, dessen Zweck nicht auf wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist und der deshalb den Status „gemeinnützig“ vom Finanzamt erhalten kann. Sie legen den Zweck des Vereins fest, z. B. Förderung der Bildungsangebote, Entwicklung kultureller oder kreativer Potenziale, Gemeinschaftsförderung etc., mindestens jedoch die in §58 BGB geregelten Sollinhalte. Ggf. sind hierzu mehrere Sitzungen erforderlich. In den Formulierungen orientieren Sie sich an den Zwecken, die später die Voraussetzung für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit – einen rein steuerlichen Tatbestand – bilden.

Vielleicht gelingt es Ihnen, ein kleines Team zu gewinnen, das die Satzung vorbereitet, also einen Entwurf niederschreibt und zur Diskussion stellt. Idealerweise lassen Sie die geplante Satzung vorab vom Notar oder Rechtsanwalt prüfen oder bitten das Finanzamt im Vorfeld um Sichtung. Dies ist jedoch nicht zwingend notwendig. Ist der Satzungsentwurf konsensfähig, laden die Aktiven alle Interessierten zur Gründungsversammlung ein. Sie brauchen mindestens sieben Gründungsmitglieder, die die Satzung unterzeichnen. Diese muss zwingend Folgendes regeln: Name, Zweck und Sitz des Vereins. Zudem muss im Protokoll festgehalten sein, dass der Verein eingetragen werden soll, was durch den Zusatz „e. V.“ (eingetragener Verein) kenntlich sein wird. Der Name muss sich von den Namen der am selben Ort oder in derselben Gemeinde bestehenden eingetragenen Vereine deutlich unterscheiden. Also nicht „Freundeskreis Erlangen e. V.“, sondern „Freundeskreis der Kita Regenbogen, Erlangen e. V.“. Nun schickt der Gründungsvorstand die Satzung mit dem unterzeichneten Gründungsprotokoll an einen Notar. Dieser veranlasst die Eintragung ins Vereinsregister, das beim Amtsgericht geführt wird. Beim Notar erhalten Sie einen Termin, den die Vorstandsmitglieder (aus Kostengründen) gemeinsam wahrnehmen sollten. Dort werden die Personalien festgestellt und die Unterschriften beurkundet.

Eine juristische Person

Zunächst eine gute Nachricht: Ihr Förderverein ist eine eigene „Person“, allerdings nicht eine natürliche, sondern eine juristische. Aber auch diese kann selbstständig agieren und ist für ihr Handeln rechtlich und wirtschaftlich verantwortlich. Der Verein handelt durch gewählte rechtliche Vertreter*innen (also z. B. 1. Vorsitzende* r, 2. Vorsitzende*r und Kassenführer*in, der „engere“ bzw. „geschäftsführende Vorstand“ im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches [BGB]). In den Paragrafen 21–79 BGB finden sich die rechtlichen Grundlagen. Als Leitung sind Sie dabei keineswegs außen vor. So können Sie selbst oder einzelne Kolleg*innen Aufgaben im Förderverein übernehmen oder sich in ein Amt wählen lassen.

Gemeinnützigkeit

Wahrscheinlich strebt Ihr Förderverein die steuerliche Anerkennung als „gemeinnützig“ durch das Finanzamt an. Neben dem Imagegewinn ist das mit einigen weiteren Vorteilen verbunden:

  • Viele Einnahmen des Vereins bleiben körperschafts- und gewerbesteuerfrei.
  • Für bestimmte Leistungen gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7%.
  • Der Verein darf Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) ausstellen.

Für das erste Jahr erteilt das Finanzamt auf Basis der steuerbegünstigten Zwecke, die in der Satzung aufgeführt sind, eine Freistellungsbescheinigung. Später müssen die Finanzunterlagen alle drei Jahre dem Finanzamt vorgelegt werden. Dieses prüft, ob die Gelder entsprechend der förderfähigen und satzungsgemäßen Bestimmungen verwendet werden. Ist dies der Fall, erhält der Verein eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts für die nächsten drei Jahre.

So geht es weiter

Die rechtlichen Vertreter*innen erhalten Nachricht vom Amt und müssen eine Gebühr (i.d.R. ca. 100 €) für die Eintragung entrichten. Ist in der Satzung als Sitz des Fördervereins die Adresse der Kita angegeben, dann stellen Sie sicher, dass sämtliche Post auch bei wechselnden Vorständen stets bei Ihnen in der Einrichtung landet und nicht bei jeder Wahl neue Eintragungen und Kosten beim Vereinsregister anfallen.

Alle Belege und Zahlungsnachweise für Kosten, die im Zusammenhang mit der Arbeit des Fördervereins entstehen, sammelt üblicherweise der Kassenwart. Über Ausgaben und Einnahmen muss der Verein eine Einnahmen-Ausgaben- Rechnung erstellen sowie ein Kassenbuch führen, um die ordnungsgemäße Buchführung zu gewährleisten. Verwaltet wird beides von dem/der Kassenführer*in. Einmal im Jahr muss über Erträge, Kosten und die Kasse ein Bericht erstellt werden, der den Mitgliedern in der Jahreshauptversammlung zur Kenntnis gegeben wird.

Für kontinuierliches Arbeiten empfiehlt sich eine regelmäßige Vorstandssitzung, am besten im ein- oder zweimonatigen Rhythmus. Auch macht es Sinn, sich Ziele zu setzen und einen Arbeitsplan zu erstellen. In der Ausgestaltung der Satzung, aber auch durch die Mitgliedschaft und das Engagement von Teammitgliedern im Förderverein lassen sich Querverbindungen zum Geschehen in der Kita herstellen. Naturgemäß ist das erste Ziel des Fördervereins das Wohlergehen und die Bildung in der Einrichtung. Somit müssen die Aktionen des Fördervereins regelmäßig auf Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit hin reflektiert werden.

Die Jahreshauptversammlung

Die JHV ist ein wichtiges „Organ“ des Vereins und stellt sicher, dass die Mitglieder jährlich über die Aktivitäten des Vereins informiert werden (sofern sie nicht ohnehin unmittelbar in dessen Arbeit eingebunden sind).

Auf der JHV erhalten die Mitglieder auch die Möglichkeit, kritische Fragen zu stellen oder Ideen für die weitere Arbeit einzubringen. Wenn das vergangene Jahr (ausführlich) diskutiert wurde, der Kassenbericht vorliegt und die Kassenprüfer*innen ihren Bericht abgegeben haben, beantragt jemand aus der Versammlung – häufig die Kassenprüfer*innen selbst –, den Vorstand zu entlasten. Hierüber wird von allen Wahlberechtigten abgestimmt. Formal ist dies auch der Vorgang, mit dem die Aktiven bzw. rechtlich für das zurückliegende Jahr Verantwortlichen die Bestätigung erhalten, dass ihre Arbeit ordnungsgemäß war und den Anforderungen an die Vereinsführung entsprochen hat. Ab diesem Zeitpunkt tragen Sie die Verantwortung rückwirkend nur noch für mögliche kriminelle Handlungen wie Steuerhinterziehung o. Ä. Je nachdem, was in der Satzung festgelegt ist, werden anschließend neue Vorstandsmitglieder gewählt oder die bisherigen verbleiben für eine weitere Periode im Amt.

Die Bandbreite ist groß

Die Bandbreite der Arbeit von Fördervereinen ist groß und alles ist möglich: vom einsamen Kämpfer, der die wenigen, aber dringend benötigten Gelder zusammenhält, bis zum tatkräftigen, kreativen Team, das spektakuläre Aktionen und innovative Bildungsinitiativen startet und häufig in der Lokalpresse erscheint. Ein gut funktionierender Förderverein bietet eine gewisse finanzielle Unabhängigkeit von den ansonsten begrenzten Mitteln, z.B. bei finanziellen Engpässen des Trägers. Viele Träger unterstützen daher die Gründung von Fördervereinen, bieten diese doch die Chance einer schnellen, unbürokratischen Hilfe oder der Finanzierung alternativer Ideen. Öffnet sich die Einrichtung der Idee, den Förderverein zusätzlich zum Treffpunkt für Gedankenaustausch und Engagement im Interesse aller Kinder zu machen, dann geht seine Wirkung deutlich über finanzielle Hilfestellungen hinaus. Wenn die Außenwirkung des Fördervereins die Einbindung Vieler ermöglicht, ist das Anlass genug, dass Sie gemeinsam feiern und dabei den Menschen danken, die sich mit Ihnen zusammen engagieren.

Zum Schluss: die Kür

Viele Fördertöpfe bleiben Vereinen, die nicht gemeinnützig sind, verschlossen. Deshalb lohnt es sich, für die weitere Arbeit sorgfältig auf die Formulierungen der Satzung zu achten.

Liegen alle notwendigen Eintragungen und Bescheide vor und läuft der Förderverein richtig gut, können Sie darüber nachdenken, Förderprojekte und/oder finanzielle Zuwendungen der Stadt zu beantragen oder Sponsoring durch ein Unternehmen an Land zu ziehen. Unter Umständen können Sie für solche Projekte sogar zusätzliche Mitarbeiter*innen einstellen. Auf jeden Fall hat die Gründung eines Fördervereins das Potenzial, zur Grundlage innovativer Weiterentwicklung Ihrer Kita zu werden.

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