Nun sind auch die Eigenriten des Neokatechumenats kirchlich anerkannt: Ist der „Weg“ am Ziel? Der Neokatechumenale Weg ist ein Solitär unter den in den letzten Jahrzehnten entstandenen „Bewegungen“ innerhalb der katholischen Kirche. Seine katechetische und liturgische Eigenprägung führt immer wieder zu Spannungen mit Pfarreien und Diözesen. Auch nach der Anerkennung bestimmter Eigenriten des Neokatechumenats dürften diese Spannungen nicht aus der Welt sein. Von Bernhard Sven Anuth Herder Korrespondenz 3/2012 S. 119-123, Blickpunkt / 0 Kommentare Diesen Artikel jetzt lesen! Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte + 2 Hefte digital 0,00 € danach 95,90 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 7,35 € Versand (D) Im Kombi-Abo Im Digital-Abo Kombi-Abo bestellen Sie sind Print-Abonnent? Digital-Upgrade (nur 0,00 € zusätzlich) Sie haben ein Digital- oder Kombi-Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor/-in Bernhard Sven Anuth Bernhard Sven Anuth (geb. 1973), Dr. theol. Lic. iur. can., Studium der Katholischen Theologie, Germanistik und Philosophie in Bonn und Jerusalem, 2006 Promotion in Bonn mit einer Arbeit über den Neokatechumenalen Weg, 2007 bis 2009 Studium des Kanonischen Rechts in Münster, 2005 bis 2006 Lehrer an einem Dortmunder Berufskolleg, seit 2006 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Kirchenrechtlichen Seminar der Universität Bonn. Auch interessant Gratis Heft 11/2018 S. 49-51 Neokatechumenaler Weg und Gemeindepastoral heute: Katholische Achtundsechziger Von Raphael Weichlein Plus Heft 7/2008 S. 329 Kommentar: Definitiv Von Ulrich Ruh Gratis Heft 8/2002 S. 387-389 Neokatechumenat: Ein römisches Statut als Zäsur Von Ulrich Ruh
Bernhard Sven Anuth Bernhard Sven Anuth (geb. 1973), Dr. theol. Lic. iur. can., Studium der Katholischen Theologie, Germanistik und Philosophie in Bonn und Jerusalem, 2006 Promotion in Bonn mit einer Arbeit über den Neokatechumenalen Weg, 2007 bis 2009 Studium des Kanonischen Rechts in Münster, 2005 bis 2006 Lehrer an einem Dortmunder Berufskolleg, seit 2006 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Kirchenrechtlichen Seminar der Universität Bonn.
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