Zur Stellung der Laienräte in der deutschen KircheVereinigungsrecht und Verfassungsrecht

In unserem Juniheft 2003 (291 ff.) brachten wir einen Beitrag des Trierer Kirchenrechtlers Peter Krämer über den „Fall Grabmeier“, die Entlassung eines Dekanats- und Diözesanratsmitglieds durch den Bischof von Regensburg. Der Münsteraner Kirchenrechtler Klaus Lüdicke nimmt im folgenden Beitrag ebenfalls zu diesem Fall Stellung, bei dem es letztlich um Grundstrukturen des deutschen Laienkatholizismus geht.

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