Warum das Staatskirchenrecht auch heute gebraucht wird: Auf dem absteigenden Ast? Im Zug der Reform der Juristenausbildung stellt sich auch die Frage nach der künftigen Verankerung des Fachs Staatskirchenrecht an den Fakultäten und im juristischen Studium. Gerade in Deutschland mit seinem dichten Netz von Verträgen zwischen Staat und Kirche besteht nach wie vor Bedarf an wissenschaftlicher Bearbeitung und universitärer Vermittlung der entsprechenden Problemstellungen. Von Ansgar Hense Herder Korrespondenz 10/2002 S. 530-534, Essays / 0 Kommentare Diesen Artikel jetzt lesen! Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte + 2 Hefte digital 0,00 € danach 95,90 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 7,35 € Versand (D) Im Kombi-Abo Im Digital-Abo Kombi-Abo bestellen Sie sind Print-Abonnent? Digital-Upgrade (nur 0,00 € zusätzlich) Sie haben ein Digital- oder Kombi-Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor Ansgar Hense Prof. Dr. iur. Ansgar Hense ist Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands und apl. Professor an der Technischen Universität Dresden. Auch interessant Gratis Heft 11/2018 S. 1 Auftakt: Kontrolle ist gut, Vertrauen besser Von Volker Resing Gratis Heft 4/2012 S. 174-178 Kirchliches Arbeitsrecht in der Diskussion: Ein bewährter Weg Von Wilhelm Thüsing Plus Heft 11/2010 S. 562-566 Was sich hinter den Staatsleistungen an die Kirche verbirgt: Eine Frage von untergeordneter Bedeutung Von Ansgar Hense
Ansgar Hense Prof. Dr. iur. Ansgar Hense ist Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands und apl. Professor an der Technischen Universität Dresden.
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