Die strafrechtliche Aufarbeitung von Regierungskriminalität in der ehemaligen DDR: Bewährungsprobe für die Rechtsordnung Zehn Jahre nach der Wiederherstellung der deutschen Einheit ist die Strafverfolgung von in der DDR begangenem, staatlich gelenktem und begünstigtem Unrecht weitgehend abgeschlossen. Christoph Schaefgen, Generalstaatsanwalt a. D. am Berliner Landgericht, zieht Bilanz: Was konnte die Justiz bewirken und welche Konsequenzen lassen sich aus dem Ergebnis ziehen? Von Christoph Schaefgen Herder Korrespondenz 8/2000 S. 390-395, Blickpunkt / 0 Kommentare Diesen Artikel jetzt lesen! Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte + 2 Hefte digital 0,00 € danach 95,90 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 7,35 € Versand (D) Im Kombi-Abo Im Digital-Abo Kombi-Abo bestellen Sie sind Print-Abonnent? Digital-Upgrade (nur 0,00 € zusätzlich) Sie haben ein Digital- oder Kombi-Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor/-in Christoph Schaefgen