AmerikaAlkoholgeschäfte ja, Gottesdienste nein?

Die Freiheit, Gottesdienst zu feiern, darf nicht stärker eingeschränkt werden als die Freiheit einzukaufen.

Die Freiheit, Gottesdienst zu feiern, darf in Amerika nicht stärker eingeschränkt werden als die Freiheit einzukaufen. Mit einem entsprechenden Urteil hat der Oberste Gerichtshof Anordnungen des Gouverneurs von New York, Andrew Cuomo, zurückgewiesen und Klagen des Erzbistums sowie zweier Synagogen Recht gegeben.

Cuomo hatte festgelegt, dass je nach Infektionsrate in bestimmten Zonen die Zahl der Gottesdienstbesucher auf zehn beziehungsweise fünfundzwanzig Personen begrenzt sein muss. Die Größe des Gotteshauses spielte dabei keine Rolle. Nur in Zonen mit deutlich geringerer Ansteckungsgefahr sei die Hälfte der Besucherkapazität der entsprechenden Gebäude erlaubt. Cuomo hatte gewisse Synagogen orthodoxer Juden im Blick, in denen die Verhaltensregeln gegen die Virus-Ausbreitung häufig missachtet wurden. Doch galten seine Verbote unterschiedslos für alle Gotteshäuser.

Der Richter Neil Gorsuch vom Supreme Court erklärte, auch unter den Umständen einer weltweiten gefährlichen Seuche seien Erlasse, die den Gottesdienstbesuch extrem einschränken, während zum Beispiel Alkoholgeschäfte recht großzügig öffnen dürfen, mit dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung nicht vereinbar.

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