EKDKirchlicher Betrieb mit immer weniger Christen

Verstärkt wird das eigene kirchliche Arbeitsrecht von außen kritisiert oder sogar von Gerichten korrigiert. Die Evangelische Kirche in Deutschland hat auf ihrer Synode nun selbst eine Abschwächung beschlossen, unter anderem um mögliche Klagen wegen Diskriminierung zu vermeiden. Künftig können demnach auch Nichtchristen in die sogenannte Mitarbeitervertretung gewählt werden. Den einzelnen Landeskirchen steht allerdings frei, ob sie die Lockerung übernehmen.

Die Befürworter der Öffnung argumentierten, dass bereits in vielen kirchlichen Einrichtungen mehr als die Hälfte der Mitarbeiter keine Christen sind. Es sei folgerichtig, auch ihnen alle Rechte und Pflichten einzuräumen. Gegner der Lockerung, wie etwa der Hallenser Verfassungsrechtler Michael Germann, warnten dagegen vor einer „weiteren Verdrängung des Christseins aus dem kirchlichen Dienst“. Die Tätigkeit in der Mitarbeitervertretung sei Teilhabe an einem Leitungsamt und müsse deshalb in christlichen Einrichtungen durch Christen ausgeübt werden.

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