Neue Ansätze im Religionsunterricht der SchweizVon Kanton zu Kanton verschieden

Die Schweiz ist ein komplexes, unübersichtliches Gebilde auch in Bezug auf den Religionsunterricht. Die entscheidende Frage lautet: Ist man auf dem Weg zu einem Bildungsraum Schweiz, oder insistieren die Kantone auf ihren spezifischen Traditionen und Eigenbröteleien? Für Deutschland stellen die unterschiedlichen Modelle in jedem Fall eine Anfrage dar.

Mit vier Landessprachen und entsprechend unterschiedlichen religiösen Kulturen, mit 26 souveränen Kantonen und Halbkantonen mit je eigenen Verfassungen sowie mit sechs Bistümern und differenten kirchlichen Traditionen stellt die Schweiz ein komplexes, ja unübersichtliches Gebilde auch in Bezug auf den Religionsunterricht dar, das zu verstehen für externe Beobachterinnen und Beobachter, die gelegentlich ihre Ferien in der hübschen Schweiz verbringen, nicht einfach ist. Fünf katholisch-theologische Hochschulen (Chur, Einsiedeln) und Fakultäten (Luzern, Lugano, Fribourg) stehen fünf (früher sechs) evangelisch-reformierten Theologischen Fakultäten (Zürich, Bern, Basel, Lausanne, Genf [und Neuenburg]) gegenüber.

Die aus deutscher Sicht gelobten Qualitäten der Schweiz (Freundlichkeit der Leute, Pünktlichkeit der Schweizer Bundesbahnen, Zuverlässigkeit der Banken, Basisdemokratie mit Volksabstimmungen, Wahl und Anstellung der Pfarrer und Pastoralassistentinnen und –assistenten durch die Kirchgemeinde) lassen sich mühelos ergänzen durch bestehende Merkposten und Defizite wie die Inkompatibilität der Schulsysteme und der Organisationsformen des Religionsunterrichts, ambivalenter, teils aggressiver und überteuerter Tourismus sowie immer wieder deutlich artkulierte Fremdenfeindlichkeit, zuletzt in der landesweit befürworteten Abstimmung gegen die Erbauung neuer Minarette (nicht Moscheen) im Jahre 2009. An die Errichtung islamischer Lehrstühle an den Universitäten und an eine flächendeckende Einführung islamischen Religionsunterrichts für Muslimkinder ist in der Schweiz vorderhand nicht zu denken.

Doch zeichnet sich eine gesamtschweizerische Tendenz im Schulwesen ab durch die Erarbeitung und Einführung eines einheitlichen „Lehrplans 21“, in der „welschen“ Schweiz „Plan d’Études Romand“ (2012) genannt, der im Jahre 2014 eine gewisse Harmonisierung der 21 verschiedenartigen deutschsprachigen Schultraditionen herbeiführen soll.

Ein vereinheitlichtes Schulwesen bedeutet allerdings noch lange keine einheitliche Organisation des Religionsunterrichts. Noch immer trifft das Bonmot zu: (Auch der Religionsunterricht ist in der Schweiz) „von Kanton zu Kanton verschieden“, genauer: „von Region zu Region“. Neue Impulse und Akzentverschiebungen sind in den letzten Jahren gleichwohl spürbar und haben die religionspädagogische Landschaft verändert.

Die Unterscheidung von schulischem Religionsunterricht und gemeindlicher Katechese, wie sie das Würzburger Synodendokument „Der Religionsunterricht in der Schule“ (1974) gebracht hat, bürgert sich nicht nur in städtischen Gebieten, sondern auch in ländlichen und Bergregionen der Schweiz zusehends ein. Der Religionsunterricht wird regional verschieden sowohl als konfessioneller wie auch vielerorts als ökumenischer Klassenunterricht erteilt in Kooperation von reformierten und katholischen Religionslehrerinnen und -lehrern.

Insgesamt transformiert sich der Religionsunterricht in der Schweiz von einem kirchlichen, kerygmatischen Unterricht zu einer konfessionsunabhängigen (präziser: „konfessionsneutralen“) durchaus engagierten Religionskunde für die ganze Schulklasse und wird obligatorisches Pflichtfach mit Schwerpunkten in Ethik und Weltreligionen.

Der Religionsunterricht wird nicht mehr durchgehend als eigene Disziplin und eigenes Schulfach gesehen, sondern – vor allem in der Grundschule – als Dimension innerhalb des Sachunterrichts und in diesen integriert.

Die Vorbereitung auf die Sakramente beziehungsweise auf die Konfirmation verlagert sich immer mehr, aber nicht überall, auf die pfarreiliche Katechese außerhalb der Schule. „Firmung ab 18“ wird häufig als Auseinandersetzung junger Erwachsener mit dem Glauben durchgeführt. Vor der Erstkommunion gibt es vereinzelt auch Hinführungen zur Taufe.

Die Verhandlungspartner der Erziehungsdirektoren (Bildungsminister) in der Schweiz, welche die Zukunftsstrategien von Bildung und Schule verantworten, sind die Pädagogischen Hochschulen, also weder die Bischöflichen Ordinariate oder die Schulämter der Kirchen noch die Theologischen Fakultäten.

Der Religionsunterricht in der welschen Schweiz ist an Frankreich orientiert

Mangels institutioneller Verankerung des Religionsunterrichts in der Schweizerischen Bundesverfassung regeln die kantonalen Verfassungen den Religionsunterricht. Die calvinistisch geprägten Kantone Genf, Waadt und Neuenburg orientieren sich am Bezugsmodell Frankreich mit der Trennung von Kirche und Staat und verzichten auf schulischen Religionsunterricht. Stattdessen gibt es Fächer oder Fächerkombinationen wie „Philosophie“ und „Werte“ beziehungsweise „Éthique et cultures religieuses“, die sich mit ethischen und anderen Sinnfragen beschäftigen. Die Kirche kann ihren Einfluss in den privaten, konfessionellen Schulen geltend machen, nicht aber in den kantonalen Schulen.

Die traditionell katholischen Kantone Wallis und Fribourg haben im Welschland andere Regelungen getroffen. Sie legen Wert auf schulischen konfessionellen Religionsunterricht sowohl in den Kantonsschulen als auch in den Privatschulen. An einigen Orten dieser Kantone wird noch wöchentlich ein „Schulgottesdienst“ gefeiert, häufig am Schuljahresanfang  oder -ende, doch treten auch in diesen milieugestützten katholischen Gebieten Erosionserscheinungen auf.

Interessant ist ein im Kanton Waadt entstandenes Programm „ENBIRO“ (Enseignement Biblique el Interreligieux Romand), das heißt ein biblischer und interreligiöser Unterricht, der ein religiöses Basiswissen vermitteln soll und der die Kompetenz zu einem respektvollen Dialog in einer pluralen Gesellschaft fördert. Doch auch die welschen Institutionen unterscheiden zunehmend zwischen konfessionsneutralem (keineswegs atheistischem) schulischem Unterricht in Sachen Religion („du fait religieux“) und gemeindlicher Katechese, wozu das Bekenntnis des Glaubens, Gebete und Gottesdienst selbstverständlich gehören. Dies wird auch mit der von England her kommenden Unterscheidung von „teaching about religion“ (über Religion[-en] unterrichten) und „teaching in religion“ (lehren im Kontext des Glaubens) gedeutet.

Im Kanton Jura ist seit dem Jahre 1990 in der Primarschule (Grundschule) das Fach „Geschichte der Religionen“ eingeführt, das eine prioritäre Behandlung des Christentums im Kontext der Weltreligionen vorsieht. Auf der Sekundarstufe I sollen einschlägige Themen im Zusammenhang mit dem Geschichtsunterricht behandelt werden. Die Sekundarstufe II (Lyzeum) sieht einen Wahlfachkurs „sciences religieuses“ vor. François-Xavier Amherdt, Professor für Pastoraltheologie in Fribourg, sieht eine ganze Reihe von Problemen und offenen Fragen für die religiöse Erziehung in der französischsprachigen Schweiz, unter anderem die Frage der ­Religionslehrerausbildung, ferner das Problem der Kriterien eines konfessionsunabhängigen, informativen Religionsunterrichtes in der Schule und dessen Vernetzung mit einer komplementären religiösen Erziehung in Familie und Gemeinde.

Schulische und kirchlich religiöse Bildung im Kanton Zürich

Der Religionsunterricht sowohl in der Stadt als auch im Kanton Zürich hat ohne Zweifel die jüngste Geschichte des Religionsunterrichts in der Schweiz maßgeblich bestimmt und zwar auf der reformierten Seite (Zürich ist die Stadt des Reformators Ulrich Zwingli, der im Großmünster predigte), wie auch in der Folge auf römisch-katholischer Seite. Hinzu kommt in Zürich ein großer Anteil freikirchlicher Christinnen und Christen, die Schule auch für sich als religiösen Lernort beanspruchen, aber (ebenso wie die Muslime) bei den entscheidenden institutionellen Stellen kein Gehör finden.

Bis zur Jahrtausendwende hatten die reformierten Pfarrerinnen und Pfarrer das Recht und die Pflicht, an den öffentlichen Schulen (evangelischen) Religions- und Konfirmandenunterricht zu erteilen. Dieser Unterricht war stark biblisch orientiert, doch musste er aufgrund weiterer Pflichten der Pfarrer (zum Beispiel Bestattungen) öfter ausfallen, was die „Kirchenpfleger“ verärgerte und nach neuen Lösungen Ausschau halten ließ. Hinzu kam die Tatsache, dass Pfarrer (und katholischerseits Pastoralassistenten) in die Schulen wenig integriert waren und im Vergleich zu Fachlehrern mehr Disziplinprobleme hatten, was ebenfalls Unzufriedenheit und Handlungsbedarf erzeugte.

Unter der federführenden Projektleitung von Jürgen Oelkers, Professor für Pädagogik an der Universität Zürich, wurde das Konzept eines neuen Faches Religion und Kultur für alle Jahrgangsstufen ausgearbeitet, das künftig ausschließlich von Lehrpersonen und Absolventen der Pädagogischen Hochschule Zürich zu erteilen ist (vgl. HK, Dezember 2011, 626 ff.). Das neue Schulfach soll Kompetenzen vermitteln, um die gegenwärtige Welt mit ihren verschiedenen Kulturen und Religionen zu erschließen. Schülerinnen und Schüler sollen lernen, sich selbst, die Mitmenschen und die Umwelt zu verstehen und Formen des Zusammenlebens einzuüben. Die entsprechenden Lehrmittel mit dem Obertitel „Blickpunkt“ umfassen für alle Stufen insgesamt 1200 Seiten.

Ab dem Schuljahr 2013 soll das Fach „Religion und Kultur“ verpflichtend eingeführt werden. Es ersetzt die frühere „Biblische Geschichte“ auf der Primarstufe und den konfessionell-kooperativen Religionsunterricht (KOKORU) auf der Sekundarstufe. Neu geht es in der Grundschule um die Erkundung religiöser Gegenstände und Symbole aus der eigenen Lebenswelt, um die Tages-, Essens- und Ruhetraditionen sowie um die Bedeutung der Feste in den Weltreligionen mit einem Schwerpunkt auf den christlich-jüdischen Überlieferungen.

In der Oberstufe (Sekundarstufe I) werden die großen Religionen in ihrem Bezug zur Geschichte und Geographie der Schweiz dargestellt, so dass ein religiöses Basiswissen aufgebaut wird. Die Frage der Religion in den Medien wird eigens thematisiert. „Religion und Kultur“ wird zum konfessionsunabhängigen verpflichtenden Unterrichtsfach für alle mit Notengebung.

Als Reaktion auf diesen schulischen Relgionsunterricht ist ein religionspädagogisches katechetisches Gesamtkonzept des Evangelisch-reformierten Kantons Zürich entwickelt worden, das Kinder und Jugendliche in vier Phasen (Vorschule – 1. Klasse, 2.– 4. Klasse, 5.–7. Klasse, Konfirmandenunterricht) mit dem biblischen Erbe und den protestantischen Formen des Christseins vertraut macht und nach gut 170 Unterrichtsstunden zur Konfirmation hinführt. Kooperation und Komplementarität der Lernorte Schule und Kirche werden zum Aufbau einer verantwortlichen ethisch-religiösen Identität als selbstverständlich erachtet.

Katholischerseits beauftragte die Synode die kantonale katechetische Kommission, ein zusätzliches stärker kirchliches Angebot zu erstellen. Der erste Versuch mit dem Titel “Let‘s Talk About“ (2004) sah einen Großanlass auf Dekanatsebene vor, und wurde von den Pfarreien skeptisch aufgenommen. Schon mehr positive Resonanz erfuhr das Konzept des „Pfarreilichen Oberstufenunterrichts“ (2006), und auch das Konzept „Was glaub’sch eigentlich?“ (2008).

Aber beide wurden nicht flächendeckend rezipiert, da organisatorische Fragen noch ungeklärt schienen (Personal, Zeitgefäße, Verbindlichkeiten). Das neueste Konzept „Perspektiven 2011“ soll Räume für religiöse Erfahrungen und Erlebnisse bereitstellen, zur Teilhabe an den religiösen Grundvollzügen der Gemeinde befähigen und Jugendlichen auf ihrem Weg Begleitung und Beheimatung anbieten (Christian Cebulj). Der implizite mystagogische Ansatz meint, dass Jugendliche, die bereits von der familiären Herkunft her eine Gottesbeziehung leben, diese nun sprachlich formulieren können. Die neuen schulischen und gemeindlichen Konzepte in Stadt und Kanton Zürich sind gegenwärtig immer noch im Aufbau begriffen. Sie werden von der Bevölkerung nicht abgelehnt mit Ausnahme der Freikirchen, die eine Mogelpackung für den früheren Unterricht der Großkirchen, die allein das Recht für religiöse Unterweisung haben, wittern.

Analoge Neukonzeptionen in Graubünden und der Innerschweiz

Aufgrund einer kantonalen Abstimmung, veranlasst durch die kantonale Jungsozialistische Partei im Jahr 2009, welche den bisherigen zweistündigen Religionsunterricht ganz aus dem Stundenplan kippen sollte, die aber großmehrheitlich verworfen wurde, kamen die Bündner Regierung und der Bischof von Chur zu einem neuen Vorschlag. Dieser sieht vor, statt zwei Stunden kirchlichen Religionsunterrichts in der Schule nur noch eine Stunde kirchlich-konfessionellen beziehungsweise ökumenischen Religionsunterricht zu erteilen und dazu eine Wochenstunde Ethik und Religionskunde“.

Diese Stunde – und das ist neu im Kanton Graubünden – liegt in der Verantwortung des Staates und wird von staatlich ausgebildeten Lehrpersonen erteilt; er ist überdies für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch. Freilich ist dieses neue Konzept in der weitläufigen und gebirgigen Bündner Landschaft mit drei Sprachgebieten (Deutsch, Rätoromanisch und Italienisch) noch nicht überall umgesetzt. Ein spezifisches Problem bilden die rätoromanischen und die italienischsprachigen Regionen. Hier mangelt es an Lehrbüchern in den entsprechenden Sprachen und oft auch an Religionslehrpersonen.

In Luzern wird eine ähnliche Tendenz verfolgt, indem das neue Fach Ethik und Religionen bekenntnisunabhängig und von staatlichen Lehrpersonen einstündig erteilt wird, während der bekenntnisorientierte, ökumenisch ausgerichtete Religionsunterricht von Katechetinnen und Priestern erteilt wird. Der konzeptionelle Hintergrund der Aufteilung ist folgender: Die erste bekenntnisorientierte Religionsstunde ist gleichsam für das Erlernen der Religion als „Muttersprache“ oder „Erstsprache“ zuständig, während die zweite Stunde „Ethik und Religionen“ eine „Zweit- oder Verkehrssprache“ vermittelt und den Dialog der Religionen beziehungsweise ein gedeihliches Zusammenleben der Angehörigen verschiedener Religionen in den Vordergrund stellt.

Hier ist ein Lernen über Religion angesagt, das zu Begegnung, Verständigung und Umgang mit Pluralität befähigt, dort ein Lernen in Religion, das Orientierung, Identität und religiöse Beheimatung vermitteln soll. Vom schulischen Religionsunterricht kann man sich abmelden; das Fach „Ethik und Religionen“ indessen ist Pflichtfach „für alle“. Hier ist also eine Zwischenlösung von Zürich und St. Gallen gegeben, weil die Kirche in der Schule noch das Recht auf Unterricht hat.

Kirchlich verantworteter Religionsunterricht im Kanton Sankt Gallen

Der Kanton Sankt Gallen liegt nicht nur geographisch am nächsten bei den alten Bundesländern; seine Konzeption des Religionsunterrichts liegt ebenfalls am Nächsten beim Selbstverständnis des im Grundgesetz verankerten konfessionellen Unterrichts, allerdings mit einigen Unterschieden. In diesem ostschweizerischen Gebiet ist der Religionsunterricht mit wöchentlich zwei Lektionen (auf der Primarstufe, mit einer Lektion auf der Oberstufe) ordentliches Schulfach, erteilt von Religionslehrpersonen und kirchlich angestellten Pastoralassistentinnen und Katecheten. Von den zwei Stunden Religionsunterricht in der Grundschule wird eine Stunde als interkonfessioneller oder ökumenischer Religionsunterricht erteilt, während in der konfessionellen Unterrichtsstunde auch die Sakramente in der Schule vorbereitet werden.

Um der Religionsfreiheit Rechnung zu tragen und auch nichtchristliche Schülerinnen und Schüler ethisch weiterzubilden, wird ab dem Schuljahr 2012/13 das alternative Fach „Ethik-Religionen-Gemeinschaft“ eingeführt, das unter anderem auch lebenskundliche Fragen aufgreift und von nichtchristlichen Schülern besucht werden kann, die sonst keinen Religionsunterricht belegen. Die Lehrpläne werden von der katechetischen Arbeitsstelle Sankt Gallen erstellt und vom Bischof verantwortet. Spätestens seit der Erstellung des ökumenischen Lehrplans (1997) arbeiten in diesem Kanton evangelische und katholische Verantwortliche für den Religionsunterricht eng zusammen. Eine Weiterbildungskommission organisiert ökumenische Fortbildungen und ein regelmäßiger Austausch ist unter den Lehrpersonen vorgesehen.

Religion innerhalb des Sachunterrichts: das Berner Modell

Im Zusammenhang mit der Lehrplanrevision im Jahr 1995 gab der (reformierte) Kanton Bern das bisherige Konzept der „Bibel- und Religionskunde“ in der Verantwortung von Schule und Evangelisch-reformierter Landeskirche auf und pflanzte religiöse Bildung einerseits in der Schule innerhalb des Sachunterrichts im Bereich „Natur-Mensch-Mitwelt“ ein und andererseits in der „kirchlichen Unterweisung“ im konfessionellen gemeindlichen Unterricht. Damit verabschiedete der Kanton Bern ein eigenes Schulfach Religionsunterricht und positionierte religiöse Bildung innerhalb des Sachunterrichts als Beitrag zum Bildungsauftrag der Schule. Dabei wurde im Sachunterricht ein religionskundliches Verständnis favorisiert, kein konfessionelles.

Der neue „Lehrplan 21“ hat diese Grundentscheidung übernommen und definiert religiöse Bildung innerhalb des Sachkundunterrichts im Bereich „Natur-Mensch-Mitwelt“ (die frühere „Heimatkunde“). Religionsunterricht wird also nicht mehr als eigenes Fach aufscheinen, falls die Kantone diese Konzeption übernehmen und die neu entwickelten Fächer wie „Religion und Kultur“ oder „Ethik und Religionen“ nicht wieder absetzen. Ziel dieses neuen Lehrplanes ist es, die Lebenswirklichkeit der Kinder zu erhellen uns sie mit den Kompetenzen auszustatten, aktiv an den Entwicklungsprozessen in Welt und Gesellschaft teilzunehmen. Religion wird als Teilbereich in den Sachunterricht integriert, der sich am Kompetenzerwerb der Schülerinnen und Schüler orientiert und handlungsbezogene Lernprozesse in Gang bringt.

Der große Bedarf an Vereinheitlichung der Studiengänge hat in der Schweiz auch für die kirchliche Ausbildung zur Katechetin beziehungsweise zum Katecheten zu einem flexiblen Ausbildungsgang mit Modulen geführt und heißt ForModula. Damit ist seit 2009 ein modular aufgebautes Ausbildungssystem gemeint, angeboten von den Katechetischen Arbeitsstellen und von der Interdiözesanen Vereinigung für Theologische Erwachsenenbildung „theologiekurse.ch“. Fernziel ist die Eidgenössische Anerkennung dieses neuen modularisierten Ausbildungsplans, den bereits in einem Beruf arbeitende Erwachsene angehen können, durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie in Bern.

Ferner entwickelt das „Institut für Religionspädagogik“ (früher Katechetisches Institut Luzern) an der Universität Luzern (früher an der Theologischen Fakultät) unter der Leitung von Monika Jakobs den Studiengang für „Religionslehre an Gymnasien und Maturitätsschulen“. Vorausgesetzt werden inhaltlich die Absolvierung von Prüfungen in Philosophie und Ethik, christlicher und jüdischer Theologie, sowie in Religionswissenschaften. Didaktisch sind Praxisteile und ein kompetenzorientiertes spezifisches Fachstudium vorgesehen, das von der Pädagogischen Hochschule in Kooperation mit den Fächern Musik (auch Kirchenmusik) und Gestalten angeboten wird.

Die entscheidende Frage in der gegenwärtigen Umbruchzeit des Religionsunterrichts und der Schule in der Schweiz lautet so: Ist man auf dem Weg zu einem Bildungsraum Schweiz, oder insistieren die Kantone auf ihren spezifischen Traditionen und Eigenbröteleien? Für Deutschland stellt dieser aufgezeigte „konfessionsunabhängige Religionsunterricht für alle“ eine Anfrage dar.


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