Religionsfreiheit 175 Jahre nach der PaulskirchenverfassungKeine Vorrechte

Entgegen den Intentionen der Paulskirchenverfassung kann heute von einer wirklichen Trennung von Staat und Religionsgesellschaften kaum die Rede sein. Hinter dem damaligen Konzept freier Religionsgemeinschaften bleibt das heutige staatskirchenrechtliche System weit zurück. Der Status als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ für die Kirchen ist ein Beispiel dafür. Konsequenzen hat das auch für die muslimischen Gemeinschaften.

Paulskirche in Frankfurt
© Pixabay
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