KommentarUnspektakulär

Das nachsynodale Schreiben „Sacramentum Caritatis“ Benedikts XVI.

Es ist seit den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts üblich, dass der Papst nach Vollversammlungen der Bischofssynode ein Schreiben vorlegt, das die Ergebnisse der jeweiligen Beratungen sichtet und gegebenenfalls eigene Akzente setzt. Diese im Pontifikat Johannes Pauls II. eingespielte Praxis hat jetzt Benedikt XVI. mit dem am 13. März veröffentlichten Apostolischen Schreiben „Sacramentum Caritatis“ weitergeführt.

Mit den Anfangsworten „Sakrament der Liebe“ stellt der Papst offensichtlich eine Verbindung zu seiner ersten, Anfang letzten Jahres veröffentlichten Enzyklika „Deus caritas est“ (vgl. HK, März 2006, 115 ff.) her. Insgesamt trägt aber das nachsynodale Schreiben weit weniger die unverwechselbare theologische Handschrift Benedikts XVI. als die Antrittsenzyklika, was auch nicht verwundert: Schließlich ist es durchweg auf die Beratungen der Vollversammlung der Bischofssynode bezogen, die sich im Oktober 2005 mit dem Thema Eucharistie beschäftigte (vgl. HK, Dezember 2005, 613 ff.).

Benedikt XVI. hatte am Ende der Vollversammlung der Veröffentlichung der von den Bischöfen meist mit großer Mehrheit verabschiedeten „Propositionen“ zu Theologie, Feier und Konsequenzen der Eucharistie zugestimmt und damit das bisherige Synodenreglement geändert. Sein nachsynodales Schreiben nimmt jetzt, wie auch schon unter Johannes Paul II. üblich, an vielen Stellen auf die Ergebnistexte der Synode Bezug. Dementsprechend bietet „Sacramentum Caritatis“ auch keine Überraschungen, sondern kommt ausgesprochen unspektakulär daher. So greift der Papst gleich zu Anfang das insgesamt positive Urteil der Synodenväter über die Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils auf (Nr. 3.): Es ist dementsprechend vom segensreichen Einfluss die Rede, den die Liturgiereform auf das Leben der Kirche ausgeübt habe und davon, dass Schwierigkeiten und Missbräuche den Wert und die Wirksamkeit der Reform, die bisher noch nicht erkundete Schätze in sich berge, nicht verdunkeln könnten. Im ersten Teil („Eucharistie, ein Geheimnis, an das man glaubt“), sind die Ausführungen über Eucharistie und Priesterweihe recht ausführlich gehalten. Die Synode hatte sich mit großer Mehrheit dagegen ausgesprochen, angesichts des Priestermangels die Zulassung verheirateter Männer („viri probati“) in Erwägung zu ziehen und ein Bekenntnis zum „unschätzbaren Wert“ des Zölibats abgelegt. Benedikt XVI. verstärkt diese Linie, indem er die „viri probati“ überhaupt nicht erwähnt und den Zölibat mit fast hymnischen Worten feiert: Der in Reife, Freude und Hingabe gelebte priesterliche Zölibat sei ein großer Segen für Kirche und Gesellschaft (Nr. 24).

Der Papst erinnert daran, dass die Synode sich gegen eine Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zu den Sakramenten ausgesprochen habe (Nr. 29), „weil ihr Status und ihre Lebenslage objektiv jener Liebesvereinigung zwischen Christus und seiner Kirche widersprechen, die in der Eucharistie bedeutet und verwirklicht wird“. Dabei wird eingeräumt, es handle sich um ein „dornenreiches und kompliziertes“ pastorales Problem, und werden die Bischöfe aufgefordert, die verschiedenen Situationen genau zu unterscheiden, um den betroffenen Gläubigen in angemessener Weise geistlich zu helfen. Es überrascht nicht, dass Benedikt XVI. im zweiten Teil des Schreibens („Eucharistie, ein Geheimnis, das man feiert“) ausdrücklich auf die „Schönheit“ der Liturgie zu sprechen kommt und darauf abhebt, die vom Konzil gewünschte tätige Teilnahme des ganzen Gottesvolkes an der Eucharistiefeier meine nicht eine „einfache äußere Aktivität während der Feier“ (Nr. 52). Wie schon die Synode empfiehlt der Papst, bei internationalen Treffen die Messe (ausgenommen Lesungen und Fürbitten) auf Latein zu feiern (Nr. 62).

Er befindet sich auch im Einklang mit der Bischofssynode über die Eucharistie, wo er für die eucharistische Anbetung wirbt und sie in Beziehung zur Eucharistiefeier setzt: „Der Akt der Anbetung außerhalb der heiligen Messe verlängert und intensiviert, was in der liturgischen Feier selbst getan wurde“ (Nr. 66).

Im dritten Teil des Schreibens („Eucharistie, ein Geheimnis, das man lebt“) finden sich eindrückliche Passagen etwa zur Bedeutung des Sonntags oder zu den sozialen Implikationen der Eucharistie („Die Speise der Wahrheit drängt uns, die menschenunwürdigen Situationen anzuprangern“; Nr. 90). Am Ende dieses Teils kündigt Benedikt XVI. an, einer Bitte der Synode entsprechend werde es ein „eucharistisches Kompendium“ geben, „das Texte aus dem Katechismus der Katholischen Kirche, Orationen, Erläuterungen der Eucharistischen Hochgebete und anderes sammeln wird, das sich für ein rechtes Verständnis sowie für die Feier und die Anbetung des Altarsakramentes als nützlich erweisen kann“ (Nr. 93). Die Vollversammlung der Bischofssynode zum Thema Eucharistie, die jetzt „Sacramentum Caritatis“ resümiert, war noch von Johannes Paul II. einberufen worden, der zuvor eine Enzyklika über die Eucharistie vorgelegt hatte (vgl. HK, Mai 2003, 223 ff.). Die erste von Benedikt XVI. einberufene Vollversammlung wird 2008 stattfinden und sich mit dem Wort Gottes im Leben der Kirche beschäftigen – ein Thema, das es in sich hat, nicht zuletzt in ökumenischer Hinsicht.

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