Die Debatte über kirchliche Arbeitsvertragsordnungen: „Dritter Weg“ in der Bewährungsprobe Vor allem die anhaltende Finanzkrise bei den Sozialkassen und der öffentlichen Hand haben eine neue Diskussion über den sogenannten „Dritten Weg“ der Kirchen und ihrer Sozialeinrichtungen entfacht. Die Verfahren und Regelungen kirchlicher Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitsbedingungen haben sich aber als den Besonderheiten des kirchlichen Dienstes angemessen und anpassungsfähig erwiesen. Von Norbert Beyer Herder Korrespondenz 2/2003 S. 91-95, Essays / 0 Kommentare Diesen Artikel jetzt lesen! Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte + 2 Hefte digital 0,00 € danach 108,50 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 7,70 € Versand (D) 2 Hefte digital 0,00 € danach 93,10 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor Norbert Beyer Norbert Beyer (geb. 1957), war nach kurzer anwaltlicher Tätigkeit mehr als acht Jahre Personalleiter eines großen kirchlichen Krankenhauses. Seit 1996 leitet er das Referat Arbeitsrecht im Deutschen Caritasverband und ist zugleich Geschäftsführer der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes, die zuständig ist für die Gestaltung des Arbeitsrechts in den Einrichtungen und Diensten der Caritas; mehrere Veröffentlichungen zum kirchlichen Arbeitsrecht. Auch interessant Plus Heft 4/2022 S. 46-48 Warum die Gesellschaft die Kirche braucht: Katholisch aus Staatsraison Von Stephan Balling Plus Heft 2/2022 S. 28-30 Das Festjahr „1700 Jahre Jüdisches Leben in Deutschland“: Was bleibt? Von Jo Frank Plus Mythos Vatikan S. 38-39 Der Vatikan und die deutschen Katholiken: Da lässt sich was machen Von Oliver Lahl
Norbert Beyer Norbert Beyer (geb. 1957), war nach kurzer anwaltlicher Tätigkeit mehr als acht Jahre Personalleiter eines großen kirchlichen Krankenhauses. Seit 1996 leitet er das Referat Arbeitsrecht im Deutschen Caritasverband und ist zugleich Geschäftsführer der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes, die zuständig ist für die Gestaltung des Arbeitsrechts in den Einrichtungen und Diensten der Caritas; mehrere Veröffentlichungen zum kirchlichen Arbeitsrecht.
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