KirchenaustrittWillkommen

Darf man noch den Gottesdienst besuchen, auch wenn man ausgetreten ist?

Die Propstei-Kirche in der Leipziger Innenstadt lädt jetzt ganz explizit Menschen ein, die der katholischen Kirche als Institution den Rücken gekehrt haben. „Angesichts der aktuellen Situation unserer Kirche haben wir Verständnis für Ihren Schritt – auch wenn wir ihn bedauern“, heißt es auf großen Plakaten. „Bei uns sind Sie zu Gottesdiensten und Sakramenten weiterhin herzlich willkommen!“ Laut dem verantwortlichen Geistlichen Propst Gregor Giele kommt die Einladung gut an. Viele wollen mit dem Austritt ein Zeichen gegen die Amtskirche setzen, das Bedürfnis nach religiöser Gemeinschaft bleibt aber. „Mich haben Menschen angesprochen und vorsichtig gefragt, ob sie trotzdem kommen dürfen“, so Giele.

Kirchenrechtlich ist umstritten, ob Ausgetretene weiterhin an den Sakramenten teilnehmen dürfen. Die übliche Rechtsprechung unterstellt mit dem Austritt den Tatbestand der Apostasie, wodurch man automatisch exkommuniziert wäre. Einzelne Kirchenrechtler halten dagegen, man könne juristisch festlegen, dass man nur aus der Steuergemeinschaft austritt, und trotzdem am katholischen Bekenntnis festhält.

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