Kommt Gott ins russische Grundgesetz?

In der seit dem 20. Dezember 2000 geltenden russischen Nationalhymne heißt es: „Einzigartig bist du, von Gott beschützte heimatliche Erde!“ Wenn das offiziell gesungen, Gott also ausdrücklich genannt wird, warum kann das dann „in unserer Verfassung nicht gesagt werden“?, fragte der russische orthodoxe Patriarch Kyrill I. bei einem Empfang zum elften Jahrestag seiner Amtsübernahme. „Lasst uns beten und arbeiten, damit in unserem Grundgesetz Gott erwähnt wird.“ Die Mehrheit der russischen Bürger glaube an Gott, auch Muslime und viele Angehörige anderer Religionen.

Kyrill I. äußerte sich anlässlich der jüngsten Verfassungsreform, die Staatspräsident Wladimir Putin mit vielen neuen, kritisch diskutierten Bestimmungen auf den Weg gebracht hat. Die Macht des Staatspräsidenten wird weiter gestärkt. Zum Beispiel soll er beim Oberhaus des Parlaments, dem Föderationsrat, die Entlassung von Richtern beantragen können, was die Gewaltenteilung schwächen, ja aushebeln würde. Russische Gesetze sollen Vorrang vor internationalem Recht haben. Die Abgeordneten dürften den Regierungschef und die Minister benennen. Das Unterhaus des Parlaments, die Staatsduma, hat den Entwurf in einer ersten von drei Lesungen bereits einstimmig gutgeheißen. Allerdings soll das Volk über die definitive Annahme entscheiden.

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