Corona-MaßnahmenSchlupfloch Gottesdienst

Grundsätzlich gilt, dass religiöse Gemeinschaften sich selbst als solche definieren können. Aber ...

Weil für religiöse Veranstaltungen weniger strenge Hygiene-Auflagen gelten als für politische Demonstrationen, haben mehrere Gegner der Corona-Maßnahmen ihre Kundgebungen als Gottesdienste angemeldet. In München trafen sich so knapp zweitausend Demonstranten auf dem Oktoberfestgelände. „Ein zweites Mal darf diese Überrumpelungstaktik nicht funktionieren“, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“. Allerdings ist die Frage, „wo Religion anfängt und wo sie aufhört, ein Standardproblem in der Rechtswissenschaft“. Grundsätzlich gilt, dass religiöse Gemeinschaften sich selbst als solche definieren können. „Allerdings verläuft da eine Grenze, wo Religion nur vorgeschoben ist, um sich damit Vorteile zu verschaffen.“

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