Arzt-Pflicht zur Abtreibung?

Die Landesregierung Baden-Württembergs prüft, ob Ärzte an Universitätskliniken verpflichtet werden dürfen, Abtreibungen durchzuführen. Das würde bedeuten, dass Neueinstellungen von einer entsprechenden Bereitschaft der Kandidaten abhängig gemacht werden. Das erklärte die Grünen-Politikerin und Staatssekretärin im Landessozialministerium Bärbl Mielich in der „taz“. Junge Ärzte sollen demnach über Weiterbildungen dafür „sensibilisiert“ werden, dass Abtreibungen zur Arbeit dazugehören.

Die Universitätskliniken unterstehen dem Land. Als Landesregierung habe man eine Verantwortung bei der Versorgung in diesem Bereich, so die Politikerin. „Es gibt immerhin einen im Gesetz festgeschriebenen Sicherstellungsauftrag.“ Unter den Ärzten werde derzeit ein „Generationenwechsel spürbar“. Viele, die heute Abtreibungen durchführten, seien sechzig Jahre und älter. „Und es gibt nicht viele, die bereit sind, ihnen nachzufolgen.“

Sollen also Ärzte, die aus religiösen oder moralischen Gründen ihrem Gewissen folgen und Abtreibungen ablehnen, durch ein Anstellungsverbot diskriminiert werden? Das würde den Antidiskriminierungs- beziehungsweise Gleichbehandlungsrichtlinien der Europäischen Union widersprechen.

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