Trisomie 21Der Bluttest und die Kassen

Sollen die gesetzlichen Krankenkassen – letztlich also der Staat, wir alle – den Bluttest, der den genetischen Defekt Trisomie 21 bestätigt, bezahlen? Darüber diskutiert derzeit die Politik in Deutschland, allerdings noch nicht auf ganz großer Bühne. Die Befürworter der Kostenübernahme argumentieren, dass werdende Eltern das Recht haben, nach möglichen geistigen Behinderungen wie dem Downsyndrom zu fragen. Wenn das so ist, sollte man auch das Verfahren anwenden, das die wenigsten Risiken für Mutter und Kind hat. Kritiker weisen dagegen darauf hin, dass allein schon die Feststellung eines erhöhten Risikos in den allermeisten Fällen dazu führt, dass eine Schwangerschaft abgebrochen wird.

Ganz persönlich und ungewöhnlich offen hat Bundesbildungsministerin Anja Karliczek Stellung bezogen. „Für mich wäre eine Abtreibung nie in Frage gekommen“, sagte sie der „Welt am Sonntag“. „Wir nehmen, was Gott uns schenkt, haben mein Mann und ich immer gesagt.“ Diesen Maßstab könne und wolle sie nicht allen Menschen vorschreiben. „Letztlich muss jede Frau für sich entscheiden“, so die Ministerin.

Als Politikerin sieht sich Anja Karliczek jedoch in der Verantwortung, für ein verändertes gesellschaftliches Bewusstsein einzutreten. Es dürfe keinen Druck geben, Kinder mit einer tatsächlichen oder auch nur wahrscheinlichen Behinderung zu töten. Der gesetzliche Rahmen müsse den werdenden Eltern vor allem Argumente an die Hand geben, einem behinderten Kind das Leben zu schenken.

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