BrasilienWenn Sklaven angeblich keine Sklaven sind

Wenn ein Arbeiter in Brasilien unter sklavenartigen Umständen ausgebeutet wird und dem nicht widerspricht, kann er nicht mehr den gesetzlichen Schutz vor Sklaverei in Anspruch nehmen. Das bestimmt eine neue Rechtsverordnung, welche die weitaus strengeren Anti-Sklaverei-Gesetze von 1995 aufweicht. Die katholische Landpastoral Brasiliens hat die Neuregelung scharf kritisiert. Jetzt würden nur noch solche Personen als Sklaven gelten, die mit Gewalt zu exzessiver, unwürdiger Arbeit gezwungen sind. Mit der geänderten rechtlichen Grundlage werden laut katholischer Kirche von der aktuellen Regierung die Interessen bestimmter Unternehmer-Lobbygruppen bedient.

Bislang spielte die unfreiwillige faktische Zustimmung des Opfers zu den unwürdigen Arbeitsbedingungen keine Rolle, weil sich die meisten Betroffenen in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, ihre Entscheidungsfreiheit entsprechend eingeschränkt ist. Auch die Weltarbeitsorganisation der Vereinten Nationen in Genf hat die Aufweichung kritisiert: „Ab heute verliert Brasilien seine weltweite Vorbildfunktion für die Bekämpfung der Sklaverei“, erklärte Antonio Rosa von der Organisation. Wegen der Gesetze von 1995 waren 50000 Arbeiter aus sklavischen Verhältnissen befreit und die Verantwortlichen zumindest teilweise zur Rechenschaft gezogen worden.

Anzeige: Gottes starke Töchter. Frauen und Ämter im Katholizismus weltweit. Hg: Julia Knop

Der CiG-Newsletter

Ja, ich möchte den kostenlosen CiG-Newsletter abonnieren und willige in die Verwendung meiner Kontaktdaten zum Zweck des E-Mail-Marketings durch den Verlag Herder ein. Den Newsletter oder die E-Mail-Werbung kann ich jederzeit abbestellen.
Ich bin einverstanden, dass mein personenbezogenes Nutzungsverhalten in Newsletter und E-Mail-Werbung erfasst und ausgewertet wird, um die Inhalte besser auf meine Interessen auszurichten. Über einen Link in Newsletter oder E-Mail kann ich diese Funktion jederzeit ausschalten. Weiterführende Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.