Allmacht und Ohnmacht des Papstes: Schwarzer General Kirchenrechtlich ist es ausschließlich der Papst mit seinem uneingeschränkten und immer frei auszuübenden Jurisdiktionsprimat, der allein Veränderungen anstoßen und umsetzen kann. Franziskus stellt sich der Aufgabe, den römisch geprägten Eurozentrismus in der Weitergabe des Evangeliums zu weiten für eine legitime Vielfalt katholischer Identität in den Teilkirchen vor Ort. Von Thomas Schüller Herder Korrespondenz S1/2015 S. 34-37, Essays, Lesedauer: ca. 10 Minuten Diesen Artikel jetzt lesen! Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte + 2 Hefte digital 0,00 € danach 114,80 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 8,40 € Versand (D) 2 Hefte digital 0,00 € danach 99,40 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor Thomas Schüller Prof. Dr. theol. Lic. iur. can., 16 Jahre Leiter der Kirchenrechtsabteilung im Bischöflichen Ordinariat Limburg, Direktor des Institutes für Kanonisches Recht an der WWU Münster und zugleich Professor für Kirchenrecht und kirchliche Rechtsgeschichte an der Katholisch-Theologischen Fakultät der WWU Münster.
Thomas Schüller Prof. Dr. theol. Lic. iur. can., 16 Jahre Leiter der Kirchenrechtsabteilung im Bischöflichen Ordinariat Limburg, Direktor des Institutes für Kanonisches Recht an der WWU Münster und zugleich Professor für Kirchenrecht und kirchliche Rechtsgeschichte an der Katholisch-Theologischen Fakultät der WWU Münster.