Allmacht und Ohnmacht des Papstes: Schwarzer General Kirchenrechtlich ist es ausschließlich der Papst mit seinem uneingeschränkten und immer frei auszuübenden Jurisdiktionsprimat, der allein Veränderungen anstoßen und umsetzen kann. Franziskus stellt sich der Aufgabe, den römisch geprägten Eurozentrismus in der Weitergabe des Evangeliums zu weiten für eine legitime Vielfalt katholischer Identität in den Teilkirchen vor Ort. Von Thomas Schüller Herder Korrespondenz S1/2015 S. 34-37, Essays / 0 Kommentare Diesen Artikel jetzt lesen! Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte + 2 Hefte digital 0,00 € danach 95,90 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 7,35 € Versand (D) Im Kombi-Abo Im Digital-Abo Kombi-Abo bestellen Sie sind Print-Abonnent? Digital-Upgrade (nur 0,00 € zusätzlich) Sie haben ein Digital- oder Kombi-Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor Thomas Schüller Thomas Schüller (geb. 1961), Dr. theol., Lic.iur.can., ist seit 2009 Professor für Kirchenrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität, Münster und Direktor des Instituts für Kanonisches Recht. Von 1993 bis 2009 war er Leiter der Stabsstelle Kirchliches Recht im Bischöflichen Ordinariat Limburg. Auch interessant Plus Heft 3/2021 S. 9-10 Synodaler Weg: Besser gehört werden Von Stefan Orth Plus Heft 3/2021 S. 7 Nicht unter Wert verkaufen Von Stefan Orth Plus Heft 5/2020 S. 16-19 Interview mit der SPD-Politikerin Barbara Hendricks: „Ich leide nicht an meiner Kirche“ Von Volker Resing
Thomas Schüller Thomas Schüller (geb. 1961), Dr. theol., Lic.iur.can., ist seit 2009 Professor für Kirchenrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität, Münster und Direktor des Instituts für Kanonisches Recht. Von 1993 bis 2009 war er Leiter der Stabsstelle Kirchliches Recht im Bischöflichen Ordinariat Limburg.
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