Vincent Lambert (1976–2019)

„Lasst uns keine Zivilisation aufbauen, die Menschen beseitigt, deren Leben unserer Meinung nach nicht mehr lebenswert ist: Jedes Leben ist wertvoll, immer.“ Mit diesen Worten hat Papst Franziskus auf den Tod des französischen Komapatienten Vincent Lambert reagiert. Mehr als eine Woche nachdem die Ärzte aufgehört hatten, dem 42-Jährigen Nahrung und Wasser zuzuführen, war dieser in der Uniklinik von Reims gestorben.

Um das Schicksal des Mannes, der nach einem Motorradunfall vor über zehn Jahren in einer Art Wachkoma lag, hatte es dramatische Rechtsstreitigkeiten gegeben (vgl. CIG Nr. 22, S. 238). Seine Ehefrau wollte die Behandlung seit langem beenden lassen. Sie argumentierte, ihr Mann habe sich nie gewünscht, dass sein Leben künstlich verlängert werde. Er solle „in Würde“ gehen dürfen. Auch die Ärzte bewerteten weitere lebenserhaltende Maßnahmen als „unverhältnismäßig“.

Lamberts Eltern dagegen wollten seinen Tod, auch aus ihrem christlichen Glauben heraus, verhindern. Ihr Sohn stehe nicht am Ende seines Lebens, sondern sei lediglich schwer behindert. Ebenso drängte die katholische Kirche auf die Weiterbehandlung des Patienten. Lamberts „vegetativer Status“ schränke weder seine Menschenwürde noch sein Grundrecht auf Leben ein.

Nach einem Gerichtsentscheid hatten die Ärzte vor einem Monat schon einmal die künstliche Ernährung beendet. Sie mussten sie jedoch nach einem anderslautenden Urteil kurz darauf wieder aufnehmen. Am Ende folgte das höchste Gericht Frankreichs aber der Sicht von Lamberts Ehefrau.

Der Schriftsteller Michel Houellebecq schrieb jetzt in der Zeitung „Le Monde“, Lambert sei auch das Opfer „exzessiver Medienberichterstattung“ und zu einem Symbol der Debatte über das Lebensende geworden. „Er lebte in einem bestimmten mentalen Zustand, von dem es das Ehrlichste zu sagen wäre, dass wir fast nichts darüber wissen“, so der Autor.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz betonte, Wachkomapatienten seien „keine Sterbenden“, sondern hätten Anspruch auf medizinische Versorgung. Der einzig sichere Weg, Einfluss auf die Behandlung zu nehmen, sei eine Patientenverfügung, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. Ansonsten könne es zu jahrelangen Streitigkeiten kommen, „die nicht selten von Gerichten entschieden werden müssen“.

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