Erst fällt Paragraf 219a, dann Paragraf 218 Das Werbeverbot ist wichtiger Teil des Schutzkonzepts bei Schwangerschaftskonflikten. Von Thomas Rachel © Pixabay Herder Korrespondenz 5/2022 S. 6, Gastkommentar / 0 Kommentare Diesen Artikel jetzt lesen! Im Einzelkauf Sie erhalten diesen Artikel als PDF-Datei. Download sofort verfügbar 3,90 € inkl. MwSt PDF bestellen Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte + 2 Hefte digital 0,00 € danach 108,50 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 7,70 € Versand (D) 2 Hefte digital 0,00 € danach 93,10 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor Thomas Rachel Thomas Rachel wurde 1962 geboren und ist Sprecher für Kirchen und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Bundesvorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU und Mitglied im Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Auch interessant Plus Heft 2/2023 S. 56 Paragraf 218 nicht streichen Von Sandra Bubendorfer-Licht Plus Heft 8/2022 S. 7 Sophismen Von Benjamin Leven Plus Heft 3/2022 S. 56 Frauen beraten, nicht bestrafen Von Volker Resing, Kerstin Griese
Thomas Rachel Thomas Rachel wurde 1962 geboren und ist Sprecher für Kirchen und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Bundesvorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU und Mitglied im Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).