Frankreich beschließt Änderung der VerfassungRecht auf Abtreibung

Schild mit Aufschrift
© Unsplash

Frankreich wird als erstes Land weltweit ein in der Verfassung verankertes Recht auf Abtreibung bekommen. Das haben die Mitglieder des französischen Kongresses am 4. März beschlossen. Die Abstimmung über die Verfassungsänderung fiel eindeutig aus: 780 Parlamentarier stimmten für die Revision, 72 Abgeordnete votierten mit Nein.

Bereits im Oktober hatte Präsident Emmanuel Macron versprochen, es werde in Frankreich zukünftig ein solches Recht geben. Fortan gewährt die französische Verfassung eine „garantierte Freiheit zum Abbruch“. Gemäß einer Umfrage steht die Mehrheit der Bevölkerung Frankreichs hinter der Verfassungsänderung. Auf den Eiffelturm wurden am Abend der Entscheidung die Worte „Mon Corps Mon Choix“, also „Mein Körper Meine Entscheidung“, projiziert.

Die Freiheit zum Schwangerschaftsabbruch stößt aber auch auf Kritik. Der frühere Pariser Erzbischof Michel Aupetit äußerte sich auf der Plattform X: „Das Gesetz drängt dem Gewissen auf zu töten.“ In Versailles legten Abtreibungsgegner weiße Rosen nieder. Der Vatikan zeigte sich bestürzt über die Änderung der Verfassung. In einem Schreiben der Bischofskonferenz heißt es: „Die Päpstliche Akademie für das Leben bekräftigt, dass es gerade im Zeitalter der universellen Menschenrechte kein Recht auf die Tötung des menschlichen Lebens geben kann.“ Auch Papst Franziskus hatte sich in der Vergangenheit immer wieder kritisch zum Thema Abtreibung geäußert.

Während in Deutschland Abtreibung gemäß Paragraf 218 Strafgesetzbuch rechtswidrig ist, aber unter bestimmten Bedingungen straffrei bleibt, wurde der Schwangerschaftsabbruch in Frankreich in den Siebzigerjahren unter bestimmten Bedingungen legalisiert; seit 2020 ist Abtreibung bis zur maximal 14. Schwangerschaftswoche straffrei. Auslöser für die jetzige Liberalisierung war ein Urteil in den USA, das der Supreme Court im Sommer 2022 gefällt hatte. Die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs, die seit 1973 in den USA galt, wurde mit dem Urteil von vor zwei Jahren gekippt. Nicht nur in Frankreich hatte diese Entscheidung eine Welle des Protestes ausgelöst.

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