Zu den Vorwürfen gegen Pater Joseph KentenichDas „Kindesexamen“

Gegen den Gründer der Schönstatt-Bewegung werden erneut Missbrauchs-Vorwürfe erhoben. Die Anklagepunkte sind schon seit den Fünfzigerjahren bekannt, nur gewisse Maßregelungen wurden getroffen. Damit Klarheit herrscht, müssen die Archive geöffnet werden, sonst wird auch das Seligsprechungs-Verfahren unglaubwürdig.

Am 2. Juli 2020 veröffentlichte Alexandra von Teuffenbach, die sich als deutsch-italienische Historikerin seit Jahren mit dem Jesuitenpater Sebastian Tromp beschäftigt, in der „Tagespost“ Auszüge aus neu aufgefundenen Dokumenten. Im Archiv der Glaubenskongregation war sie auf die Akten der Apostolischen Visitation gestoßen, die Tromp zwischen 1951 und 1953 im Säkularinstitut der Schönstätter Marienschwestern und der Schönstatt-Bewegung insgesamt durchgeführt hatte und in deren Folge der Gründer der Schönstatt-Bewegung, der Pallottinerpater Joseph Kentenich, von seiner Gründung getrennt und nach Milwaukee (USA) verbannt wurde. Teuffenbach zeigte sich erschüttert über die damals erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit dem so genannten „Kindesexamen“, die sie als geistlichen und in einem Fall sogar als sexuellen Missbrauch einstuft, und sah darin den eigentlichen Grund für das über Kentenich verhängte Exil.

Der spirituelle Hintergrund

Die Schönstatt-Bewegung ist aus der Marianischen Schülerkongregation eines pallottinischen Kleinen Seminars entstanden. Die drei Grundprinzipien der ignatianischen Vereinigungen – Selbsterziehung, Marienverehrung, Apostolat – mussten ihre Bewährungsprobe in den Materialschlachten des Ersten Weltkriegs bestehen. Die ersten Tagungen des 1919 gegründeten Apostolischen Bundes knüpften daran an. In produktiver Auseinandersetzung mit den theologischen Aufbrüchen der Zwischenkriegszeit entwickelte Kentenich in den Exerzitien und Tagungen der Zwanzigerjahre eine trinitarische Spiritualität. In ihr flossen die in der Taufe zugesprochene Gotteskindschaft und die Zugehörigkeit zum Corpus Christi mysticum in Verbindung mit dem Empfang eines Sendungsauftrags in die Welt, biblisch im Bild des Coenaculums (Apg 1,12–14) gefasst, zusammen. Die daran abzulesenden Wachstumsstufen im spirituellen Leben fasste der Fuldaer Diözesanpriester Hermann Schmidt 1938 in dem Buch „Organische Aszese“ zusammen. In der geistlichen Begleitung von Theologiestudenten und jungen Priestern, vor allem aber von Frauen, die sich im Apostolischen Bund und seit 1926 in der Gemeinschaft der Marienschwestern zusammenfanden, wurde Kentenich klar, dass die gesellschaftlichen Umbrüche und Umschichtungen sowie die seelische Belastung der Kriegs- und Nachkriegsgeneration auch eine religiöse Antwort brauche.

In Anlehnung an den Weg der ignatianischen Exerzitien entwickelte er eine Form der Biografiearbeit. Ein vor der endgültigen Eingliederung in die Gemeinschaft verfasster sogenannter „Lebensroman“ sollte helfen, in der je eigenen Lebensgeschichte den Spuren Gottes nachzutasten. Damit wollte er die Spannung zwischen der eigenen „Erbärmlichkeit“ und der göttlichen Barmherzigkeit biografisch aufarbeiten und zu einer religiösen Hingabe befähigen. Ab Ende der Dreißigerjahre entstanden dann im Binnenraum der Marienschwestern Ausdrucksformen dieser Spiritualität. Unter anderen entwickelte sich das so genannte „Kindesexamen“. In der dialogischen Form angelehnt an das Demutsexamen des Petrus (Joh 21,15–19), sollten die Fragen die menschliche Brüchigkeit und Würdigkeit gleichermaßen zum Ausdruck bringen, von Kentenich in das nicht exklusiv, sondern inklusiv zu verstehende Wort vom einzelnen Menschen als „Lieblingsschöpfung“ und „Lieblingsbeschäftigung“ Gottes gefasst.

Auch wenn die Antworten dieses Examens zwischen „Nichts“ und „Alles“ oszillieren, sollte vor allem das Selbstbewusstsein der einzelnen Schwester gestärkt werden. In Verbindung damit empfahl Kentenich, dem eigenen seelischen Empfinden auch leiblichen Ausdruck zu verschaffen; dabei lehnte er sich an die aus der kirchlichen Tradition bekannten Gebetsweisen des heiligen Dominikus an. Praktiziert wurde das „Kindesexamen“, das sich immer an Gott, den Vater, richtete, in Gegenwart der Generaloberin oder des Gründers. Beide stellten nach der Konzeption der Marienschwestern die „geistlichen Eltern“ der Familie dar, zu denen ein besonderes Vertrauensverhältnis bestand. Dieses „Elternprinzip“ wurde seit Beginn der Visitationen in Frage gestellt und abgelehnt.

Die konkrete Anwendung solcher Ausdrucksformen betraf nach Aussagen Kentenichs etwa zwei bis drei Prozent der gesamten Gemeinschaft, die zu diesem Zeitpunkt mehr als 1500 Schwestern zählte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Kentenich von 1941 bis 1945 in Gestapo-Haft und im Konzentrationslager Dachau war und nach dem Krieg durch mehrjährige Auslandsreisen die meiste Zeit nicht in Deutschland weilte.

Nachdem es bereits in den Dreißigerjahren wegen mancher für strenge Neuscholastiker ungewöhnlichen Formulierungen zu Kontroversen um die Schönstatt-Bewegung gekommen war, beschloss die Fuldaer Bischofskonferenz 1943 als Reaktion auf die vom Freiburger Erzbischof Conrad Gröber vorgetragenen „Beunruhigungen“ eine Studienkommission einzusetzen. Doch erst nach der diözesanrechtlichen Anerkennung der Marienschwestern als Säkularinstitut wurde diese Kommission aktiv.

Im Februar 1949 führte der Trierer Weihbischof Bernhard Stein eine Visitation durch, bei der er mit dem für diese Zeit eher ungewohnten persönlichen Umgang Kentenichs mit den Schwestern, zum ersten Mal auch mit der Praxis des „Kindesexamens“ konfrontiert wurde. Sein Abschlussbericht bestätigte deshalb die theologische Orthodoxie und Korrektheit der Lehren Kentenichs. Konkrete Vorwürfe des Visitators gegenüber den Schwestern beziehen sich auf eine zu enge Anhänglichkeit an Kentenich, so dass er für die Schwestern die letzte Norm sei; ein angeblich ungesundes Elternprinzip in der Familie der Schwestern (Generaloberin und Direktor), wobei die Machtvollkommenheiten des Vaters in einer überzogenen Weise überspitzt würden. „Blinder Gehorsam“ führe in eine totale Abhängigkeit und mache die Schwestern zu einem willenlosen Werkzeug. Kentenich reagierte noch vor Erhalt des offiziellen Berichts mit längeren Briefen aus Südamerika an den Weihbischof und nach Konfrontation mit dem Visitationsbericht mit einer mehrere hundert Seiten umfassenden Abhandlung zu den von ihm erkannten und angewandten pädagogischen Prinzipien.

Inzwischen hatten sich jedoch einige Schwestern an Weihbischof Stein gewandt, um ihre Bedenken wegen „seelischer Vergewaltigung“ und einem „Vaterkult“ zum Ausdruck zu bringen. Für den Trierer Bischof Franz Rudolf Bornewasser war damit der Auslöser gegeben, den Fall nach Rom zu bringen. Kentenich selbst nutzte die Gelegenheit, nach seiner Rückkehr von einer zweijährigen Auslandsreise den Leitungskreis der Marienschwestern über Theorie und Praxis des „Kindesexamens“ umfassend zu informieren. Bei dieser Gelegenheit nahm er auch den bereits mehrfach angebotenen Rücktritt der Generaloberin, Schwester Anna, an und ernannte sie zur Provinzoberin in der Schweiz.

Den Beginn der päpstlichen Visitation erlebte Kentenich wieder von Chile aus. Als er Anfang Mai 1951 in Rom das erste Gespräch mit Pater Sebastian Tromp hatte, forderte ihn dieser zum Rücktritt auf. Kentenich lehnte einen freiwilligen Rücktritt ab. Einer Absetzung durch die Kirche würde er selbstverständlich Folge leiste. Am 31. Juli 1951 wurde er aller seiner Ämter enthoben, am 30. September 1951 aufgefordert, Schönstatt zu verlassen. Ihm wurde verboten, für die Bewegung zu arbeiten und er sollte jeglichen Kontakt mit den Marienschwestern abbrechen. Als Aufenthaltsort wurde ihm schließlich die Pallottinerniederlassung in Milwaukee (Wisconsin) zugewiesen.

In dem von ihm selbst unterschriebenen Dekret vom 27. Novmber 1951 wurden diese Bestimmungen noch einmal eingeschärft. Von Begründungen oder Anklagen, die eine solche Maßnahme als Strafe aufgrund gerichtlicher Untersuchungen und eines Urteils erscheinen lassen könnten, war nicht die Rede. Doch das war in den Fünfzigerjahren sowieso nicht die Praxis des Heiligen Offiziums. Maßnahmen wurden getroffen, ohne die beteiligten Parteien (den Angeklagten und seine kirchlichen Obern) angemessen zu informieren.

Über den Verlauf der Tromp’schen Visitation war bislang wenig bekannt. Das „Geheimnis des Heiligen Offiziums“ wirkt bis heute nach. Auch die Berichte Tromps verließen die Mauern des Palazzo nicht. Zudem verlagerten sich die Diskussionspunkte. Die Gemeinschaft der Pallottiner, die bislang Schönstatt als ihr zentrales Apostolatswerk angesehen hatte, wurde in die Auseinandersetzung hineingezogen. Auf ihrem Generalkapitel 1953 brachte der Benediktiner Ulrich Beste im Auftrag des Heiligen Offiziums scharfe Anklagen vor: „In Schönstattkreisen, die sich selbst für in höchstem Maße echt halten, wurden Anzeichen eines gewissen falschen Sendungsglaubens (Messianismus), eines falschen Mystizismus, einer falschen Seelenführung, eines falschen Byzantinismus und eines falschen Gründerkultes entdeckt. Daher kann man fragen, ob überall die Rechtgläubigkeit lauter und unverfälscht gewahrt ist.“

Kentenich selbst hatte schon am 11. Mai 1951 gegenüber Weihbischof Stein bemerkt: „Wäre auch nur ein Bruchteil der erhobenen Anschuldigungen wahr, so dürfte man ohne weiteres den Beweis für eine verwerfliche Gesinnung als erbracht ansehen. Der Mangel an kirchlichem Geist stände fest. Der Vorwurf des Sektierertums wäre nicht unberechtigt. Soweit ich den Sachverhalt kenne, handelt es sich jedoch überall um Missverständnisse oder Armseligkeiten, die das normale Maß einer umfassenden Bewegung nicht überschreiten.“ In einem Gespräch mit Kentenich machte allerdings der Konsultor des Heiligen Offiziums und spätere Kardinal Augustin Bea einige versteckte Andeutungen und wies auf die Praxis des Heiligen Offiziums hin: „Ich bin erst seit drei Jahren beim Hl. Offizium. Die Kirche möchte schützen. Deshalb verlangt sie bei der Confessio der Frauen einen Beichtstuhl, der nicht in der Sakristei stehen sollte; sie wünscht: nicht sola cum solo. Das ist ihre Grundeinstellung bei allen Maßnahmen. Die Heilpädagogik würde ich den Ärzten überlassen. Ich möchte nicht mit Ihnen disputieren. Nur meine Auffassung sagen.“ (Aktennotiz vom 29. Dezember 1951)

Dass es sich bei den Inhalten der Visitation letztlich um Anklagen handelte, die seine Stellung vor allem innerhalb der Schwesterngemeinschaft betrafen (in der heutigen Terminologie „geistlicher Missbrauch“), war Kentenich von Anfang der Auseinandersetzungen an bewusst.

1960 ging er aus Anlass seines Goldenen Priesterjubiläums in einer Studie, die er mit „Apologia pro vita mea“ überschrieb, allerdings das erste Mal auf die Vorwürfe „mangelnder sittlicher Integrität“ ein. Er zitierte einen Brief an den Rottenburger Weihbischof Wilhelm Sedlmeier vom November 1958, der zwar nie abgeschickt wurde, aber die Situation gut schildert, und antwortete auf in Deutschland umlaufende Gerüchte: „Doch dürfte Ihnen nachträglich verlässig bekannt geworden sein, dass weder die durchgeführte Apostolische Visitation noch eine andere in die Angelegenheit hineingezogene kirchliche Instanz eine solch vernichtende Anklage erhoben hat. Im Gegenteil: von Rom aus wurde mehrfach ausdrücklich erklärt, meine dogmatische und sittliche Integrität stände außer Zweifel; meine Entfernung vom Werke sei weder aus kriminellen noch aus disziplinären, sondern lediglich aus administrativen Gründen verfügt worden. Ferner steht fest, dass nirgendwo und -wann ein Privatkläger gegen meine sittliche Integrität aufgetreten ist. Noch viel weniger weiß mein Gewissen sich irgendwie belastet. Mit einer gewissen Feierlichkeit vermeine ich bekennen zu dürfen: Ich habe nichts zu verdecken und zu verschleiern. Mein Schild ist blank und braucht das Tageslicht nicht zu scheuen. Ja, ich hoffe, früher oder später einmal die Gelegenheit zu bekommen, auf alle umgehenden Schönstatt- und Kentenichfabeln vor breitester Öffentlichkeit mündlich oder schriftlich eine klare Antwort zu geben und so mit der Vergangenheit abzurechnen.“

Innerhalb ihrer Gemeinschaft erlebten sich die Schwestern, die 1949 und 1951 Anklagen gegen Kentenichs sittliche Integrität erhoben hatten, zunehmend isoliert. Nachdem einige die Gemeinschaft verlassen hatten, suchte der Bischof von Trier nach einer Lösung: Als Teil einer Neugründung „Instituto Mariano“ wurden einige von ihnen 1962 in das Partnerland Triers, nach Bolivien, gesandt, um dort einen segensreichen Neubeginn zu ermöglichen. Dass von deren Seiten und von ehemaligen Marienschwestern im Zusammenhang mit dem Seligsprechungsprozess Kentenichs dieselben Anschuldigungen noch einmal wiederholt wurden, darf als selbstverständlich gelten.

Die Rolle des Visitators Tromp

Für eine angemessene Bewertung muss auch die Person des Visitators betrachtet werden. Sebastian Tromp war holländischer Jesuit, hatte aber fast sein ganzes Priesterleben in Rom verbracht. Er war als Dogmatiker an der Gregoriana Lehrer mehrerer Theologengenerationen. Er war einer der Verfasser der Enzyklika „Mystici corporis“ aus dem Jahr 1943. Gleichzeitig war Tromp Konsultor des Heiligen Offiziums und seit den Dreißigerjahren mit einer großen Anzahl von Zensur- und Visitationsfällen befasst, die durch die jüngste Archivöffnung eines eingehenden Studiums harren. Der engste Mitarbeiter von Kentenich, Alexander Menningen, bescheinigte ihm nach den ersten Begegnungen: „Gesunder Hausverstand und guter Menschenkenner. Große Apathie gegen germanische Problematik und Prinzipienreiterei.“ – „Sie finden in ihm einen zwar klugen, erfahrenen, aber doch im wesentlichen pragmatisch eingestellten Partner. Metaphysische Überlegungen oder psychologische Reflexionen liebt er nicht. Ja sie regen sogar seinen Unmut. (…) Er hält Sch(önstatts) ‚organisches Weltbild‘ für die gleiche Marotte wie Przywaras analogia entis.“ (Briefe vom 28. März und 3. April 1951)

Dieser Eindruck veränderte sich jedoch im Verlauf der Visitation. Tromp agierte impulsiv und aufbrausend, voreingenommen und entschieden. Was er ein Jahrzehnt später in der Vorbereitung des Zweiten Vatikanischen Konzils praktizierte, nahm er in der Visitation Schönstatts vorweg. Andere Positionen als die seinen konnte er sich nicht vorstellen, geschweige denn akzeptieren. Diese Grundeinstellung, die im Pontifikat von Pius XII. zur Verurteilung der nouvelle théologie und der holländischen Ärztin Anna Terruwe – auch daran war Tromp beteiligt – führte, teilten die meisten römischen Stellen (eine wenn auch zögerliche Ausnahme machte Tromps Ordensbruder Augustin Bea) und die deutschen Bischöfe. Sie ließen sich in Intrigen und Verdächtigungen verwickeln, ohne plurale theologische und pädagogische Konzepte anzuerkennen. Dass aber doch ein Lernprozess wirksam war, zeigt die berühmte Konzilsrede des Kölner Kardinals Josef Frings vom 8. November 1963, in der er die „Allmacht“ und die inquisitorischen Praktiken des Heiligen Offiziums angriff und dafür mit Beifall bedacht wurde.

Wenn auch die von Teuffenbach genannten Anklagen bereits in vorliegenden Briefen und in Schreiben von Kentenich selbst genannt werden, waren die Dokumente, auf die sie sich bezieht, tatsächlich bislang nicht bekannt. Sie unterlagen bislang der für vatikanische Dokumente geltenden Sperrfrist, die sich nach den Pontifikaten der Päpste richtet. So wurden sie von der Glaubenskongregation auch nicht für den 1975 eröffneten Seligsprechungsprozess für Kentenich zur Verfügung gestellt. Mit der Öffnung der Archive für das Pontifikat Pius’ XII. am 6. März 2020 konnten sie eingesehen werden. Doch der betreffende Bestand „Dev. V. 1950 n. 4“ wurde erst während des Lockdowns im Verlauf des März 2020 inventarisiert. Er endet freilich mit dem Tod Pius’ XII.

Die weitere Entwicklung bis zur Übergabe der Causa Kentenich an die Religiosenkongregation und der am Ende des Konzils erfolgten Rückkehr Kentenichs nach Europa unterliegt weiterhin der Sperrfrist, deren Aufhebung sich wohl noch weit über das gegenwärtige Pontifikat hinaus hinziehen wird. Der Forderung von Teuffenbachs, sich mit diesen Dokumenten zu konfrontieren, konnte bislang aufgrund der urlaubsbedingten Schließung des Archivs bis Mitte September nicht entsprochen werden. Termine sind allerdings bereits ausgemacht. Sie werden in Zusammenarbeit mit dem Bistum Trier, das eine neue Historikerkommission angekündigt hat, erfasst und ausgewertet werden. Ein medienwirksamer Schnellschuss wird dabei jedoch angesichts der Fülle des bereits für den Seligsprechungsprozess gesammelten und neu hinzuzufügenden Materials nicht zu erwarten sein.

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