KirchenasylÄbtissin droht Haftstrafe

Der Äbtissin der Abtei Maria Frieden im oberfränkischen Kirchschletten, Mechthild Thürmer, droht eine „empfindliche Haftstrafe“ wie Medien Ende Juli berichteten. Gegen sie laufen mehrere Ermittlungsverfahren wegen „Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt“. Die Klostervorsteherin hatte verschiedenen Personen, denen die Abschiebung droht, Kirchenaysl gewährt. Das Amtsgericht Bamberg legte der Äbtissin in einem Schreiben zuletzt nahe, die Beherbergung einer Frau aus Eritrea zu beenden, um eine Chance auf die Aussetzung einer Freiheitsstrafe auf Bewährung zu haben. Darauf will Thürmer nicht eingehen.

In einer Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und den Kirchen war 2015 festgelegt worden, dass die Gewährung von Kirchenasyl „nur bei im individuellen Einzelfall begründbaren und belegbaren besonderen Härten in Betracht“ komme. Im Oktober 2018 hat das BAMF dann dargelegt, dass „allein eine anstehende Überführung in einen anderen Dublin-Staat keine Gewährung von Kirchenasyl begründen“ könne. Der derzeit im Kloster beherbergten Frau droht eine Abschiebung nach Italien. Die Äbtissin ist dennoch der Überzeugung, dass ein Härtefall vorliegt. Der Münchner Rechtsanwalt Franz Bethäuser, der die Äbtissin vor Gericht vertritt, argumentierte Medien gegenüber außerdem, das „bloße Betreuen, Beherbergen und Verpflegen eines ausreisepflichtigen Ausländers“ stelle gar keine „Beihilfehandlung zum unerlaubten Aufenthalt“ dar. Benjamin Leven

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